Bundesrat lehnt Zustimmung zum Hinweisgeberschutzgesetz ab

Im Dezember 2021 hätte Deutschland bereits die EU-Richtlinie zum Hinweisgeberschutz umsetzen müssen. Im Dezember 2022 wurde vom Bundesrat endlich das Hinweisgeberschutzgesetz beschlossen. Dieses erhielt jedoch im Bundesrat am 10.02.2023 nicht die erforderliche Mehrheit und ist (vorerst) gescheitert.

Laut Presseberichten ist das Hinweisgeberschutzgesetz an den unionsgeführten Ländern gescheitert, die aufgrund der überschießenden Umsetzung eine zu starke Belastung kleiner und mittlerer Unternehmen befürchtet. Kritisiert wurde insbesondere die Zulassung anonymer Meldungen und der erweiterte Anwendungsbereich.

Es wird nun wieder einige Zeit dauern, bis eine gesetzliche Grundlage zum Schutz von Hinweisgebern auf den Weg kommt. Da es nun zum Konflikt zwischen Bundestag und Bundesrat gekommen ist, wird das Gesetz wohl zunächst in den Vermittlungsausschuss gehen, um eine Einigung zu finden. Wie diese aussehen könnte ist allerdings unklar.

Die Ampel hält jedenfalls an dem Gesetz unverändert weiter fest. Dies äußerte Till Steffen, Mitglied im Rechtsausschuss für die Grünen und kündigte an, dass die Ampel den Gesetzentwurf inhaltsgleich in einer nicht zustimmungspflichtigen Form erneut in den Bundestag einbringen werde.

Aus Compliance-Sicht sind anonyme Meldungen ein wichtiges Instrument. Viele Hinweisgeber trauen sich nicht, eine Meldung in ihrem Namen abzugeben. Die Gefahr, dass wichtige Hinweise nicht gegeben werden, weil die Person Repressalien fürchtet und ihren Namen lieber nicht nennen möchte, dürfte in der Praxis weit höher liegen als die Gefahr, dass durch anonyme Meldungen das Denunziantentum gefördert wird.

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