Nächstes Update Hinweisgebeschutzgesetz

Nach einer langen Odyssee scheint das Hinweisgeberschutzgesetz nunmehr den Hafen zu erreichen. Nachdem der Bundesrat dem Gesetz im Februar seine Zustimmung versagte, wurde eine neue Fassung in den Bundestag eingebracht, der einen zustimmungspflichtigen und einen zustimmungsfreien Teil enthält. Diese wurde am 17.03.2023 im Bundestag nun in erster Lesung beraten und an den Rechtsausschuss verwiesen. Dieser beschäftigt sich hiermit nun am kommen-den Montag, den 27.03.2023. Geplant ist wohl, das Gesetz am 30.03.2023 zu verabschieden. Sollte dieser Plan umgesetzt werden, müssen Unternehmen schnell reagieren. Die wichtigste Änderung zur vorigen Fassung besteht in einer Verkürzung der Frist für das Inkrafttreten nach Ver-kündung. Diese wurde von bisher 3 Monaten auf 1 Monat verkürzt. Rechnet man nun eine Woche für die Veröffentlichung des Gesetzes, muss damit gerechnet werden, dass das Gesetz Anfang Mai 2023 in Kraft treten wird. Wir halten Sie über den weiteren Fortgang auf dem Laufenden.

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