Rechtsprechung stellt klar: Nicht ordnungsgemäße Dokumentation von Raucherpausen ist Arbeitszeitbetrug
Dem Urteil lag der Fall einer Arbeitnehmerin zugrunde, die im Rahmen der Arbeitszeiterfassung an drei Tagen keine Pausenzeiten vermerkt hatte, obwohl sie tatsächlich Raucherpausen gemacht hatte.
Die Rechtsprechung stellt damit klar, dass die fehlerhafte Angabe von Pausenzeiten grundsätzlich geeignet ist, den Ausspruch einer fristlosen Kündigung zu rechtfertigen. Bei bewusst falschen Angaben hinsichtlich der Arbeitszeit oder nicht unerheblichen Falschaufzeichnung ist in der Regel auch keine vorherige Abmahnung notwendig. Wie immer, kommt es hierbei jedoch auch auf den konkret Einzelfall an. Gerne beraten wir Sie hierzu.
Stand: 28.03.2023