Rechtsprechung stellt klar: Nicht ordnungsgemäße Dokumentation von Raucherpausen ist Arbeitszeitbetrug

Das LAG Thüringen hat mit Urteil vom 03.05.2022, Az: 1 Sa 18/21, klargestellt, dass Beschäftigte einen Arbeitszeitbetrug begehen, wenn sie Raucherpausen nicht ordnungsgemäß dokumentieren. Nach Auffassung des LAG Thüringen stellt das Vortäuschen tatsächlich nicht erbrachter Arbeitsleistung, in dem Raucherpausen nicht ordnungsgemäß dokumentiert werden, eine besonders schwerwiegende Pflichtverletzung dar und kann den Ausspruch einer fristlosen Kündigung rechtfertigen. Da in diesen Fällen regelmäßig das für ein Arbeitsverhältnis notwendige Vertrauen zerstört sei, bedürfe es auch in der Regel keiner vorherigen Abmahnung.

Dem Urteil lag der Fall einer Arbeitnehmerin zugrunde, die im Rahmen der Arbeitszeiterfassung an drei Tagen keine Pausenzeiten vermerkt hatte, obwohl sie tatsächlich Raucherpausen gemacht hatte.

Die Rechtsprechung stellt damit klar, dass die fehlerhafte Angabe von Pausenzeiten grundsätzlich geeignet ist, den Ausspruch einer fristlosen Kündigung zu rechtfertigen. Bei bewusst falschen Angaben hinsichtlich der Arbeitszeit oder nicht unerheblichen Falschaufzeichnung ist in der Regel auch keine vorherige Abmahnung notwendig. Wie immer, kommt es hierbei jedoch auch auf den konkret Einzelfall an. Gerne beraten wir Sie hierzu.

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