Lieferketten-Compliance: Einigung zur Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)
Anwendungsbereich
Die Richtlinie wird – nach Umsetzung durch die nationalen Gesetzgeber –für größere Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten und einem weltweiten Nettoumsatz von 150 Mio EUR Anwendung finden. Darüber hinaus soll sie für Unternehmen mit über 250 Beschäftigten und einem Umsatz von mehr als 40 Mio EUR gelten, wenn mind. 20 Mio EUR in bestimmten Sektoren (beispielsweise Landwirtschaft, Bauwesen) generiert werden. Sonderregelungen wird es darüber hinaus auch für Nicht-EU-Unternehmen ab einem Umsatz von 300 Mio EUR in der EU geben.
Klima- und Umweltschutz
Verpflichtete Unternehmen müssen einen Plan erarbeiten und umsetzen, wie sie innerhalb ihres Geschäftsmodells und ihrer Unternehmensstrategie dazu beitragen, das vorgegebene Klimaschutzziel von 1,5° zu erreichen. Die Sorgfaltspflichten adressieren auch Umweltbelange wie z.B. den Schutz vor Wasser- oder Luftverschmutzung oder übermäßigem Wasserverbrauch.
Wertschöpfungskette
Die Sorgfaltspflichten werden nicht nur den upstream des eigenen Geschäftsbereich, sondern auch der Produktion nachgelagerte Tätigkeiten, wie beispielsweise Lagerung, Vertrieb und Entsorgung, betreffen.
Haftung
Die CSDDD sieht eine zivilrechtliche Haftung der verpflichteten Unternehmen für Schäden vor, die vorsätzlich oder fahrlässig durch Sorgfaltspflichtenverletzungen verursacht werden. Betroffene können innerhalb von 5 Jahren Ansprüche gegen Unternehmen geltend machen.
Sanktionen
Die national zuständigen Aufsichtsbehörden können Untersuchungen einleiten und u.a. Geldbußen von bis zu fünf Prozent des weltweiten Nettoumsatzes verhängen sowie Verstöße veröffentlichen (naming and shaming).
Ausblick
Die CSDDD wird am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft treten. Die Mitgliedstaaten haben dann zwei Jahre Zeit, die Bestimmungen der Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Es ist zu erwarten, dass der deutsche Gesetzgeber das LkSG an mehreren Stellen anpassen wird bzw. muss. Wir halten Sie über die Änderungen selbstverständlich auf dem Laufenden.
Stand: 22.12.2023