E-Mail-Newsletter als verbotener Spam
Gibt jemand in böser Absicht die E-Mail-Adresse eines Dritten in das Newsletter-Signup-Formular ein, stellt ein Opt-In-E-Mail an die Adresse des Dritten ebenfalls verbotene Werbung dar. Denn der Dritte hat nie eingewilligt. Dass derartige Opt-In-E-Mails verboten sein sollen, erachten wir als falsch. Denn das Opt-In-E-Mail dient gerade dann dazu, den Inhaber der E-Mail-Adresse vor unerwünschten E-Mails zu schützen. Dennoch besteht aufgrund der Gerichte mit anderer Rechtsauffassung ein Risiko.
Um das Risiko zu verringern, bestehen verschiedene Möglichkeiten. Ganz umgangen wird das Problem, wenn der Signup-Vorgang für den Newsletter andersherum ausgestaltet und der Kunde zur Zusendung eines Opt-In-E-Mails an den Shopbetreiber aufgefordert wird. Dieser Vorgang kann über einen mailto-Hyperlink oder ein POST-Formular technisch durchaus komfortabel gestaltet werden.
Stand: 05.08.2015