Haftungsausschluss im Impressum riskant

Der Haftungsausschluss im Impressum „Inhalt des Online-Angebotes: Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen.“ ist unzulässig und abmahnfähig.

Das hat das LG Arnsberg entschieden. Denn dieser Satz widerspreche den Produktbeschreibungen bei den einzelnen, angebotenen Artikeln und den dortigen Beschaffenheitsangaben. Der Haftungsausschluss könne auch in Widerspruch zu einer Garantieerklärung stehen. VOELKER empfahl daher bereits bislang, auf Haftungsausschlüsse und auch Urheberrechtshinweise im Impressum – abgesehen von Spezialsituationen – insgesamt zu verzichten.

(LG Arnsberg, Urt. v. 03.09.2015, I-8 O 63/15)

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