Meldung am Rande: Singen des Happy-Birthday-Songs vermutlich doch keine Urheberrechtsverletzung
Das bekannte Lied „Happy Birthday to You“ ist (was weitgehend unbekannt ist) urheberrechtlich geschützt. Ein öffentliches Singen des Liedes muss daher vergütet werden. Warner Music Group erhält allein deshalb berichteweise rund 5.000,00 USD am Tag an Lizenzeinnahmen. Nun ist jedoch in einem Liederbuch von 1922 das Lied wohl ohne Urheberrechtsvermerk aufgefunden worden. In einem US-Gerichtsverfahren wird deshalb nun argumentiert, dass das Lied gemeinfrei sein müsse. Das Gerichtsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. In Deutschland klärt sich die Rechtslage vermutlich schneller, da selbst die GEMA davon ausgeht, dass ein Schutz nach dem deutschen Urheberrechtsgesetz nur noch bis Ende 2016 besteht.
Stand: 09.11.2015