BGH: Keine Vorabprüfungspflicht von Nutzerkommentaren

Das Internetportal HolidayCheck erlaubt die Bewertung von Hotels. HolidayCheck muss die Kosten für eine Abmahnung jedoch nicht tragen, wenn die Bewertung sofort entfernt wird und zukünftige Verstöße verhindert werden. Das hat der BGH im März entschieden (Az. I ZR 94/13). Der BGH setzt damit erfreulicherweise seine Rechtsprechung fort, wonach eine Haftung für Abmahnkosten erst ab Kenntnis besteht und dem Internetportalbetreiber keine proaktiven Überwachungspflichten auferlegt werden. Zu den Zeiten des Aufkommens von Internetforen hatte die Rechtsprechung noch sehr rigide Überwachungspflichten statuiert: Wer nicht alle Forenbeiträge vorab auch zu Nachtzeit kontrollieren könne, müsse sein Internetportal verkleinern oder entsprechende Mitarbeiter einstellen.

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