Reutlinger Forum Industrie 4.0 am Dienstag, den 17. Oktober 2017

Markteinführung, Vertrieb und Schutz vernetzter Produkte

Daten gelten als das Öl des 21. Jahrhunderts. Dennoch sieht unsere Rechtsordnung kein Eigentum an Daten vor. Sie haben also z. B. kein Eigentum an den Daten in Ihrem eigenen Smartphone.

Es gibt jedoch andere rechtliche Möglichkeiten als das Eigentum, um Daten Ihnen oder Ihrem Unternehmen rechtlich ausschließlich zuzuordnen. Um dies zu erzielen, muss jedoch frühzeitig an die komplexe Interessenlagen gedacht werden.

Es gibt jedoch andere rechtliche Möglichkeiten als das Eigentum, um Daten Ihnen oder Ihrem Unternehmen rechtlich ausschließlich zuzuordnen und Daten so zu kontrollieren. Um dies zu erzielen, muss jedoch frühzeitig an die komplexe Interessenlagen gedacht werden. Beispiel:

Beispiel:

C stellt CNC-Fräsen her, B Fräsblätter. Der gemeinsame Kunde K produziert E-Kinderwagen und bedient sich hierfür der CNC-Fräsen von C, in denen er die Fräsblätter von B verwendet. Ab und zu bricht eines der Fräsblätter ab, was K immer zu spät be-merkt und Panik wegen eines Rückrufs auslöst. C erstellt daher ein Internetportal, an das jeder Fräsblattbruch vollautomatisch gemeldet wird.

B möchte nun auch gerne Zugriff auf die Daten des Internetpor-tals, um dem K vollautomatisch Ersatzfräsblätter anzubieten, so-bald ein Fräsblatt bricht. C würde die Daten überlassen, verlangt aber eine „kleine Provision“. Geht das? K hingegen ist über den schwebenden Deal verärgert, schließlich geben die Daten auch Aufschluss über Unternehmensinterna. Kann K den Deal mit „seinen Daten“ verhindern? Derweil wird der Vertriebshändler H vom Verbraucher V, der sich an dem Stück eines Sägeblattes in seinem E-Kinderwagen geschnitten hat, verklagt. Auch H hätte gerne Zugriff auf die Daten in dem Internetportal, um sich im Prozess zu entlasten. Den Zugriff möchten B, C und K vermeiden, um sich nicht selbst zu belasten. Hat H einen Anspruch auf Herausgabe der Daten?

Das REUTLINGER FORUM INDUSTRIE 4.0 gibt im Rahmen einer kompakten Veranstaltung Antworten auf diese und angrenzende Fragen, wie z. B. den Umgang mit Fällen der Industriespionage. Zudem wird vertieft, welche Anforderungen bei der Markteinführung der vernetzten Industrie-4.0-Produkte zu beachten sind. Dabei werden auch Aspekte des Vertriebs, z. B. des für den Unternehmer sehr kostspieligen Vertragshändlerausgleichsanspruchs, betrachtet. Die Veranstaltung endet mit einem Beispiel anhand einer medizinischen Smartphone-App, die Daten beim Patienten erhebt und über ein Serversystem zur weiteren Verwertung an den Hersteller sendet.

Ablauf der Veranstaltung

1. Industrie 4.0 heute
  • kurze Einführung
2. Wem „gehören“ meine Daten? Schutzmöglichkeiten.
  • Zivilrecht, Vertragsrecht, neue Datenschutzgrund-VO
  • Know-how-Schutz/Industriespionage
  • Schutz der Unternehmensdaten
  • Ideenschutz
3. Markteinführung und Vertrieb vernetzter Produkte
  • Vertriebsrecht, AGB
  • Produkthaftung
  • CE-Kennzeichnung nach ProdSG, GS-Zeichen etc.
4. Beispiel: Medical Mobile App mit Serverbackend
  • CE-Kennzeichnung, EU-Medizinprodukteverordnung
  • Datenschutz, neue E-Privacy-Verordnung
  • kommerzielle Verwertung der Kundendaten
  • Telemedienrecht, AGB, AppStore, Haftung

kleiner Imbiss

Organisation:

Die Veranstaltung ist kostenfrei.

Anmeldung:

Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Zur Vorbereitung freuen wir uns jedoch über Ihre Zusage.

  • per Fax an: 07121 9202 - 49
  • per E-Mail an: veranstaltungen@voelker-gruppe.com
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    Rechtsanwälte • Wirtschaftsprüfer • Steuerberater mbB
    Am Echazufer 24, 72764 Reutlingen

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