Rücknahmepflicht von „Elektroschrott“ für Onlinehändler
Das neue Elektro- und Elektroaltgerätegesetz (ElektroG) ist aktuell in Kraft getreten. Danach trifft auch Onlinehändler die Verpflichtung, Elektroaltgeräte zurückzunehmen. Onlineshop-Betreiber müssen kleinere Geräte mit einer Kantenlänge bis 25 cm kostenlos und größere Geräte beim Kauf eines neuen Geräts zurücknehmen. Für Onlinehändler gilt die Rücknahmepflicht nur, wenn alle Lager- und Versandflächen für Elektro- und Elektronikgeräte zusammen die Grenze von 400qm übersteigen. Kleinere Onlinehändler sind somit von der Rücknahmepflicht ausgenommen.Die neue Regelung beruht auf einer europäischen Richtlinie. Diese Richtlinie wurde in Österreich einige Tage schneller umgesetzt als in Deutschland. Einige österreichische Händler haben berichteweise bereits in den vergangenen Tagen Onlineshops mit Sitz in Deutschland, die auch eine Lieferung nach Österreich anbieten, wegen der fehlenden Umsetzung der Regelung, abgemahnt.
Beim Verkauf von Elektrogeräten sind weiterhin die Produktkennzeichnungspflichten nach dem ElektroG zu beachten. Eine fehlende oder fehlerhafte Kennzeichnung führt häufig zu Abmahnungen.
Stand: 09.11.2015