Erbrecht national und international

In einer Gesellschaft, in der die Menschen zunehmend älter werden und häufig nicht unerhebliche Vermögen erwirtschaftet haben, spielt die maßgeschneiderte Übertragung wirtschaftlicher Werte im Wege steueroptimierter und streitvermeidender Testamentsgestaltungen und vorweggenommener Erbfolgen, z. B. im Rahmen einer gelungenen Unternehmensnachfolge, eine immer größere Rolle. Während im privaten Bereich beispielsweise Auslandsvermögen oder familiäre Sondersituationen wie Patchwork-Familien exakt und vor allem individuell austarierte Regelungen erforderlich machen, gilt es im betrieblichen Bereich, das Unternehmen sicher von einer Generation auf die nächste zu übertragen.

Gleichzeitig zeigt sich ein erhöhtes Bedürfnis nach „Juristischer Altersvorsorge“. Pflegeverträge insbesondere zwischen betagten Eltern und ihren Kindern, Vorsorge- und Generalvollmachten sowie Patientenverfügungen lauten die Schlagworte, die für immer größere Teile unserer Gesellschaft Bedeutung erlangen.

VOELKER steht für eine gleichermaßen spezialisierte wie fachlich qualifizierte und kompetente Beratung im gesamten Bereich des nationalen und internationalen Erb- und Erbschaftssteuerrechts. Zu den klassischen Tätigkeitsfeldern gehört der Bereich der vorweggenommenen Erbfolge, die Gestaltung streit- und steuervermeidender Testamente sowie – nach dem Erbfall – die Auslegung oder Anfechtung von unzureichend formulierten Testamenten, die Abwicklung von Nachlässen insbesondere als Testamentsvollstrecker und die Durchsetzung bzw. umgekehrt der Abwehr von Pflichtteilsansprüchen oder Vermächtnissen. Daneben beschäftigen sich die erbrechtlichen Spezialisten von VOELKER mit dem Bereich der „Juristischen Altersvorsorge“.

Die konsequente Spezialisierung von VOELKER erlaubt, unsere Mandanten mit hohem Expertenwissen und – unter Einbeziehung der im Einzelfall erforderlichen weiteren Experten z. B. auf dem Gebiet des Familien-, Gesellschafts- oder Steuerrechts – gleichermaßen ganzheitlich zu beraten, um maßgeschneiderte und dauerhaft tragfähige Lösungen zu entwickeln.

Erbrecht-Ratgeber

  • Anrechnung auf den Pflichtteil
  • Bestimmte Personen haben einen gesetzlich garantierten Pflichtteilsanspruch. Dieser gesetzlich definierte Anspruch kann vom Erblasser dementsprechend auch kaum oder nur schwer beeinflusst werden. [mehr …]
  • Auflage im Testament und Erbvertrag
  • Es gibt verschiedene Arten von Anordnungen, die in einem Testament getroffen werden können. So kann bspw. die Erbeinsetzung geregelt oder ein Vermächtnis zugewendet werden. Darüber hinaus werden häufig aber auch sog. Auflagen angeordnet um bspw. die Grabpflege nach dem eigenen Tod oder die Versorgung von Haustieren o.ä. zu regeln. [mehr …]
  • Ausgleichungspflicht
  • Im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge (d.h. ohne ein Testament) erben Abkömmlinge des Erblassers zu je gleichen Teilen. Das gleiche Ergebnis kann sich auch aus einem Testament des Erblassers ergeben (Erbeinsetzung zu gleichen Teilen). Die Abkömmlinge müssen danach das beim Tod des Erblassers auf sie entfallende Vermögen gleichmäßig untereinander aufteilen. [mehr …]
  • Anspruch auf Auskunfts- und Rechnungslegung bei Vollmachten
  • Hat eine Person (Vollmachtgeber) einer anderen Person (Bevollmächtigter) eine General- und Vorsorgevollmacht erteilt, besteht in der Regel ein Anspruch auf Auskunfts- und Rechnungslegung gegenüber dem Bevollmächtigten (etwas anderes kann insbesondere zwischen Ehegatten gelten). [mehr …]
  • Auslegungsbedürftige Testamente erkennen und vermeiden
  • Die Gestaltung von Testamenten und die nach dem Erbfall oft erforderliche Auslegung eines Testaments bilden zwei Seiten ein und derselben Medaille. Zwar versucht ein erfahrener Testamentsgestalter, die spätere Auslegungsbedürftigkeit eines Testaments von vornherein zu vermeiden. Denn gerade im Bereich der Auslegung gilt der alte Satz, wonach man sich vor Gericht und auf hoher See in Gottes Hand befindet. Gleichwohl enthalten nicht nur handschriftliche, sondern auch notarielle Testamente immer wieder unklare Formulierungen oder sind lückenhaft. [mehr …]
  • Ausschlagung des Erbes
  • Als Erbe gilt es zu entscheiden, ob man die angefallene Erbschaft annehmen oder ausschlagen will. Dies gilt unabhängig davon, ob die Erbschaft kraft Gesetzes (im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge) oder testamentarisch (durch ein Testament oder einen Erbvertrag) angefallen ist. [mehr …]
  • Ausstattung
  • Die Ausstattung ist gesetzlich in § 1624 BGB geregelt und steht damit eigentlich im Familienrecht. Trotzdem hat die Ausstattung auch im Erbrecht eine große Bedeutung. [mehr …]
  • Beendigung der Erbengemeinschaft
  • Jeder Miterbe kann die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen. Für die Umsetzung der Auseinandersetzung, also der Beendigung, gibt es verschiedene Optionen.[mehr …]
  • Behindertentestamente
  • Ohne testamentarische Regelungen, also entsprechend der gesetzlichen Erbfolge, entsteht bei einer Familie, bestehend aus den Eltern (verheiratet in Zugewinngemeinschaft) und beispielsweise zwei Kindern bei Eintritt des ersten Erbfalls eine Erbengemeinschaft, an der neben dem längerlebenden Ehegatten (zu ½) auch die beiden Kindern (zu je ¼) beteiligt sind. Dies führt bereits bei zwei „gesunden“ Kindern zu erheblichen Schwierigkeiten. Noch wesentlich problematischer ist der Fall allerdings, wenn eines der Kinder auf Sozialleistungen angewiesen ist, z.B. infolge einer Behinderung. [mehr …]
  • Behindertentestamente — Schutztestamente zur Absicherung und Förderung von Menschen mit Behinderung
  • Testamente vorausschauend zu gestalten, ist eine Kunst. Selbst scheinbar unkomplizierte Familien- und Vermögensverhältnisse erfordern regelmäßig umfangreiche Überlegungen zu den verschiedensten Problemfeldern. An erster Stelle steht bei Ehegattentestamenten regelmäßig die Absicherung des länger Lebenden. Daneben spielen Pflichtteilsgesichtspunkte, die Vermeidung von Steuern und allgemein die Akzeptanz des Testaments (Stichwort: Streitvermeidung) eine große Rolle. Das gilt umso mehr für Sondersituationen. Solche Situationen können sich auf Grund einer bestimmten Vermögensstruktur ergeben, insbesondere für Unternehmer, die ihr Lebenswerk abgesichert wissen wollen, bei Auslandsvermögen sowie für Personen, deren Ehegatten oder Kinder Sozialhilfe beziehen oder die sich in einem Insolvenzverfahren befinden. Sondersituationen können aber auch auf die familiären Verhältnisse zurückzuführen sein, so bei geschiedenen Ehegatten oder bei Patchwork-Familien mit einseitigen und/oder gemeinsamen Kindern (und oft zusätzlich einer komplexen Vermögensstruktur). Auch minderjährige Kinder stellen erhöhte Anforderungen an den Testamentsgestalter. [mehr …]
  • Berliner Testament
  • Ohne testamentarische Regelungen, also entsprechend der gesetzlichen Erbfolge, entsteht bei einer Familie, bestehend aus den Eltern (verheiratet in Zugewinngemeinschaft) und beispielsweise zwei Kindern bei Eintritt des ersten Erbfalls eine Erbengemeinschaft aus dem Längerlebenden (zu ½) und den beiden Kindern (zu je ¼) . Innerhalb dieser Erbengemeinschaft sind sämtliche Entscheidungen miteinander abzustimmen. [mehr …]
  • Berliner Testament und Erbschaftsteuer — „Gut gemacht“ ist nicht gleich „Gut gemeint“
  • Dass Ehegatten Erbschaftsteuern sparen und hierzu in einem Berliner Testament die Möglichkeiten nutzen wollen, die das Erbschaftsteuergesetz bietet, ist vollkommen legitim. Wie das folgende Beispiel zum Leidwesen der länger lebenden Ehefrau allerdings nur zu deutlich zeigt, sollte man unbedingt vermeiden, dass das Ziel, Erbschaftsteuer zu sparen, zum Selbstzweck wird. Ansonsten schießt man über das Ziel hinaus und handelt sich Probleme ein, die in keinem Verhältnis zur erreichten Steuerersparnis stehen: [mehr …]
  • Digitaler Nachlass
  • Im Zeitalter der Digitalisierung hört man immer öfter das Schlagwort vom „Digitalen Nachlass“. Auch wenn es auf den ersten Blick nicht so scheint, ist der digitale Nachlass ein Thema das mittlerweile so gut wie jeden betrifft. Um nur ein paar Beispiele zu nennen: E-Mail Konten, Streaming Dienste, Bitcoin, Apps, Facebook und sämtliche sonstigen Sozialen Netzwerke. In Zukunft wird dieser Bereich eine immer größere Rolle einnehmen. [mehr …]
  • Ehegattentestamente
  • Ehegatten errichten häufig ein sog. Berliner Testament. In vielen Fällen bedeutet dies einen Schritt in die richtige Richtung. Das weit verbreitete Gestaltungsmodel passt jedoch nicht für jede Konstellation. Gerade in erbschaftsteuerlicher Hinsicht können sich hieraus gravierende Nachteile ergeben. [mehr …]
  • Erbengemeinschaft
  • Eine Erbengemeinschaft ist eine Mehrheit von Personen, die entweder aufgrund gesetzlicher Erbfolge oder durch gewillkürte Erbfolge (Testament) Erben geworden sind.[mehr …]
  • Erbschein
  • Erben stehen regelmäßig vor der Frage: Brauche ich eine Erbschein? Doch was genau ist ein Erbschein überhaupt und welche Funktion hat er? [mehr …]
  • Europäisches Nachlasszeugnis
  • Ein Europäisches Nachlasszeugnis ist insbesondere in Erbfällen hilfreich, die nach dem 17.08.2015 eingetreten sind und in denen Nachlassgegenstände in mehreren Ländern der EU vorhanden sind. Das Europäische Nachlasszeugnis dient in allen europäischen Ländern zum Nachweis der Erbfolge (ausgenommen bleiben Dänemark, Irland und Großbritannien). [mehr …]
  • Form eines Testaments
  • Bevor Sie ein Testament errichten, sollten Sie sich zwingend Gedanken über die Errichtungsform machen. Auch wenn die Digitalisierung immer mehr voranschreitet sollte man ein Testament auf keinen Fall am Computer schreiben, ausdrucken und unterschreiben. Ein solches Testament wäre unwirksam, mit der Folge das der in dem computergeschriebenen Testament niedergelegte Wille nicht beachtet wird und wenn kein weiteres formwirksames Testament vorhanden ist, gesetzliche Erbfolge eintritt. [mehr …]
  • General- und Vorsorgevollmacht
  • Wenn Sie sich die Frage stellen, ob Sie eine General- und Vorsorgevollmacht benötigen wird die Antwort in der Regel „Ja“ lauten. Wenn Sie bspw. einen Unfall haben und im Koma liegen oder aus sonstigen Gründen handlungsunfähig sind, kann ohne Vollmacht keine andere Person für sie handeln und wichtige Entscheidungen treffen. Es hilft Ihnen in einer solchen Lage auch nichts, wenn Sie verheiratet sind. Allein die Eheschließung berechtigt Ihren Ehepartner nicht zu rechtssicheren Handlungen für Sie, wie bspw. den Abschluss von Verträgen für einen Heimaufenthalt oder die Kündigung von bestehenden Verträgen, die Zahlung von Rechnungen über Ihr Konto, den Verkauf Ihres Autos oder einer Immobilie etc. [mehr …]
  • Generationenverträge — Pflegeverträge zwischen nahen Angehörigen
  • Viele ältere Menschen sind alters- oder gesundheitsbedingt auf die Pflege durch Dritte angewiesen. Glücklicherweise springt oft eines der Kinder ein und kümmert sich zum Beispiel unter Zuhilfenahme des Nachbarschaftsdienstes oder eines ambulanten Pflegedienstes um den pflegebedürftigen Vater oder die pflegebedürftige Mutter. So kann der ansonsten unter Umständen unvermeidliche und oft nicht gewünschte Aufenthalt in einem Pflege- oder Seniorenheim zumindest hinausgeschoben werden, manchmal bis hin zum Todesfall. [mehr …]
  • Geschiedenentestament
  • Spätestens mit Rechtskraft der Scheidung scheinen auf den ersten Blick alle erbrechtlichen Beziehungen zum Expartner beendet. Doch Achtung: zumindest, wenn gemeinsame Kinder aus der nun geschiedenen Ehe hervorgegangen sind, drohen im Todesfall zahlreiche unerwünschte Konsequenzen. In der Regel möchte, wer geschieden ist, weder, dass der geschiedene Ehegatte den eigenen Nachlass verwaltet, noch dass dieser gegebenenfalls am eigenen Nachlass partizipiert.[mehr …]
  • Gesetzliche Erbfolge
  • Jede volljährige Person kann durch letztwillige Verfügung regeln, wer sie nach ihrem Ableben beerben soll. Letztwillige Verfügungen können entweder in eigenhändigen oder notariellen Testamenten, oder aber in Erbverträgen getroffen werden. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) muss jede Person, die in Deutschland verstirbt, einen Erben haben, da der Erbe in sämtliche Rechte und Pflichten des Verstorbenen einrückt. Was aber gilt, wenn eine verstorbene Person eine letztwillige Verfügung nicht getroffen und daher nicht bestimmt hat, wer ihr Erbe sein soll?[mehr …]
  • Gesetzliches Erbrecht des Ehegatten
  • Verstirbt ein Ehegatte und es liegt keine letztwillige Verfügung des verstorbenen Ehegatten vor, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Nur den Verwandten des Erblassers und dem Ehegatten steht ein gesetzliches Erbrecht zu. Das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten entfällt allerdings im Fall der Scheidung und bereits dann, wenn der Verstorbene vor seinem Tod den Scheidungsantrag gestellt oder ihm zugestimmt hat und zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers die Voraussetzungen für die Scheidung der Ehe vorgelegen haben.[mehr …]
  • Gewillkürte Erbfolge
  • Stirbt eine Person, geht ihr Vermögen als Ganzes auf den oder die Erben über. Trifft der Erblasser bis zu seinem Tod keine Regelungen, tritt hierbei die gesetzliche Erbfolge ein. Das bedeutet, dass sich die Frage, wer Erbe geworden ist, ausschließlich nach dem Gesetz regelt.[mehr …]
  • Finca auf Mallorca — Probleme der internationalen Nachlassabwicklung am Beispiel von Spanien
  • Mehrere hunderttausend Deutsche sind Eigentümer einer Immobilie in Spanien, sei es, dass ihnen eine kleine Ferienwohnung auf dem spanischen Festland gehört, sei es, dass sie ein luxuriöses Anwesen auf einer der spanischen Inseln ihr eigen nennen können. Gekauft ist die Immobilie schnell, nachdem es in Spanien jedenfalls in den typischen Ferienregionen einen ganzen Industriezweig gibt, der sich auf Deutsche spezialisiert hat. Vom deutschen Makler vor Ort über den deutschsprachigen Finanzvermittler bis hin zu auf Deutsche spezialisierte Notare reicht die Bandbreite der Dienstleister, die Hand in Hand zusammenarbeiten und die es - das erforderliche Vermögen vorausgesetzt - denkbar einfach machen, das Passende zu erwerben. [mehr …]
  • Nießbrauch
  • Der Nießbrauch spielt im Erbrecht insbesondere im Bereich der Gestaltung der sogenannten "vorweggenommene Erbfolge" eine erhebliche Rolle.[mehr …]
  • Pflichtteilsanspruch
  • Das deutsche Erbrecht garantiert dem jeweiligen Ehegatten, allen Abkömmlingen und, sofern Ab-kömmlinge nicht vorhanden sind, den Eltern des verstorbenen Erblassers, eine Mindestbeteiligung an dessen Nachlass, den sogenannten Pflichtteil.[mehr …]
  • Pflichtteilsergänzungsanspruch
  • Neben dem sog. Pflichtteilsanspruch steht den Abkömmlingen, dem Ehegatten und – wenn Abkömmlinge nicht vorhanden sind – den Eltern des Erblassers unter bestimmten Umständen zusätzlich der sog. Pflichtteilsergänzungsanspruch zu. [mehr …]
  • Sozialhilferegress nach dem Erbfall — Werden Ehegattentestamente und Behindertentestamente künftig sicherer?
  • Derzeit findet vor dem Sozialgericht Stuttgart ein Verfahren statt, das geeignet ist, die Gestaltung von Testamenten in einem bestimmten Punkt nachhaltig zu verändern. Das Verfahren betrifft ein sogenanntes Behindertentestament, d.h. ein (Schutz-)Testament von Eltern eines behinderten Kindes, mit dem sie ihr Kind für die Zeit ihrem Ableben absichern und fördern wollen. Die ausstehende Entscheidung wird allerding in gleicher Weise klassische Ehegattentestamente erfassen. Es geht um die Frage, in welcher Reihenfolge die aus dem Nachlass zu bezahlenden Verbindlichkeiten zu erfüllen sind, wenn der Nachlass nicht für alle ausreicht – und wer gegebenenfalls leer ausgeht. [mehr …]
  • Testamentsvollstreckung
  • Sie denken darüber nach, ein Testament zu errichten, und damit Ihre rechtliche Nachfolge zu regeln, haben jedoch Sorge, dass Ihre Anordnungen nach Ihrem Ableben von den Erben nicht befolgt werden? Oder fürchten Sie, dass Ihre Erben (bspw. Ihre Kinder) über die Auseinandersetzung des Nachlasses in Streit geraten, wenn Sie (und ggf. Ihre Ehefrau/Ihr Ehemann) einmal nicht mehr sind?[mehr …]
  • Vermächtnis
  • Entgegen der gesetzlichen Regelungen unterscheidet man im allgemeinen Sprachgebrauch regel-mäßig nicht zwischen den Begriffen „Erbschaft“ und „Vermächtnis“. Im Gesetz wird ausdrücklich zwischen einem Vermächtnis und einer Erbschaft unterschieden. [mehr …]
  • Vor- und Nacherbschaft
  • Durch die Anordnung von Vor- und Nacherbschaft in einem Testament lässt sich die Reihenfolge des Erwerbs und die Dauer der Nutzung des Nachlasses bestimmen. [mehr …]
  • Voraus
  • Grundsätzlich steht den Erben eines Verstorbenen dessen gesamter Nachlass zu. Der Gesetzgeber hat in § 1932 BGB jedoch das Recht des Ehegatten des Erblassers normiert, unter bestimmten Voraussetzungen die Überlassung von Haushaltsgegenständen und Hochzeitsgeschenken von den Erben verlangen zu können. Liegen die Voraussetzungen vor und macht der Ehegatte von seinem Recht Gebrauch, müssen die Erben ihm die entsprechenden Gegenstände überlassen. [mehr …]
  • Vorweggenommene Erbfolge
  • In Umsetzung des Sprichworts „Mit warmer Hands schenken ist besser, als mit kalter Hand“ übertragen viele Eltern oder Großeltern Teile ihres Vermögens bereits zu Lebzeiten auf ihre (Enkel-)Kinder. Der künftige Erbe erhält so bereits zu Lebzeiten des späteren Erblassers bspw. Barvermögen oder Immobilien. Auch wenn der Beschenkte den Schenker und späteren Erblasser ohnehin beerben würden, gibt es mehrere Gründe für eine (teilweise) Vermögensübertragung bereits zu Lebzeiten, wie bspw. [mehr …]
VOELKER & Partner
Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater mbB

info@voelker-gruppe.com
www.voelker-gruppe.com

 voelker-partner-mbb

Standort Reutlingen
Am Echazufer 24, Dominohaus
D-72764 Reutlingen
T +49 7121 9202-0
F +49 7121 9202-19
reutlingen@voelker-gruppe.com
Standort Stuttgart
Löffelstraße 46
D-70597 Stuttgart
T +49 711 2207098-0
F +49 711 2207098-35
stuttgart@voelker-gruppe.com
Standort Balingen
Hauptwasen 3
D-72336 Balingen
T +49 7433 26026-0
F +49 7433 26026-20
balingen@voelker-gruppe.com