Europäisches Nachlasszeugnis

Ein Europäisches Nachlasszeugnis ist insbesondere in Erbfällen hilfreich, die nach dem 17.08.2015 eingetreten sind und in denen Nachlassgegenstände in mehreren Ländern der EU vorhanden sind. Das Europäische Nachlasszeugnis dient in allen europäischen Ländern zum Nachweis der Erbfolge (ausgenommen bleiben Dänemark, Irland und Großbritannien).

Wer kann ein europäisches Nachlasszeugnis beantragen?

  • Erben
  • Vermächtnisnehmer
  • Testamentsvollstrecker
  • Nachlassverwalter

Wer ist für die Erteilung des Nachlasszeugnisses zuständig?

Grundsätzlich ist das „Gericht“ am letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort des Erblassers für die Erteilung des Nachlasszeugnisses zuständig. Dabei ist der Begriff des „Gerichts“ ent-sprechend den jeweils landesüblichen Zuständigkeiten auszulegen. Bspw. sind in Frank-reich nach wie vor die Notare für die Nachlassabwicklung zuständig. Damit fällt auch die Erteilung des Europäischen Nachlasszeugnisses in deren Zuständigkeitsbereich. In Deutschland sind die Nachlassgerichte für die Erteilung des europäischen Nachlass-zeugnisses zuständig. Innerhalb Deutschlands richtet sich die örtliche Zuständigkeit nach dem letzten Wohnsitz des Erblassers.

Wie kann das Europäische Nachlasszeugnis beantragt werden?

Ein Europäisches Nachlasszeugnis wird nur auf ausdrücklichen Antrag erteilt. Der Antrag enthält Angaben, die eidesstattlich zu versichern sind. Die entsprechende Erklärung kann beim Nachlassgericht oder einem Notariat erfolgen. Der Antrag ist persönlich zu stellen. Auf Grund der eidesstattlichen Versicherung ist die Vertretung durch einen Bevollmächtig-ten unzulässig. Grundsätzlich kann ein Formblatt verwendet werden. Die Sprache richtet sich nach der Sprache des Mitgliedsstaates in welchem der Antrag gestellt wird.

Welche Kosten entstehen?

Wird das Europäische Nachlasszeugnis in Deutschland beantragt, entsprechen die Kosten den Kosten, welche bei der Beantragung eines Erbscheins anfallen. Die Kosten richten sich nach § 40 des GNotKG. Maßgeblich ist demnach der Nachlasswerte Sofern bereits ein Erb-schein beantragt wurde, werden bei der Beantragung eines Europäischen Nachlasszeug-nisses 75 % der Erbscheinskosten angerechnet.

Wie lange ist ein Europäisches Nachlasszeugnis gültig?

Das Europäische Nachlasszeugnis ist 6 Monate gültig. Es kann allerdings beim zuständi-gen Nachlassgericht eine Verlängerung beantragt werden.

Die vorstehende Erläuterung soll einen ersten Einblick in das des Europäischen Nachlasszeugnisses geben. Sie vermag eine Beratung im Einzelfall nicht zu ersetzen.

Sollten Sie konkrete Fragen haben oder eine Einschätzung zu Ihrem Fall wünschen, stehen wir je-derzeit gerne für ein erstes Beratungsgespräch zur Verfügung. Die Kosten einer solchen Beratung belaufen sich auf maximal 190,00 EUR zuzüglich Mehrwertsteuer. Wie lange das Gespräch dauert und wie groß Ihr Vermögen ist, spielt hierbei keine Rolle.

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