Kommunale Unternehmen
Zur Wahrung der öffentlichen Interessen sehen die Kommunalrechte der einzelnen Bundesländer jedoch bestimmte Vorgaben und Einschränkungen für eine solche Tätigkeit in Privatrechtsform vor. Dabei geht es zum einen darum, die Kommune vor einer für sie nicht kontrollierbaren Haftung zu schützen. Zum anderen soll sichergestellt werden, dass die Kommune und ihre Repräsentanten, insbesondere die gewählten Gemeinde- oder Kreisräte, auch dann hinreichende Einfluss- und Mitspracherechte haben, wenn die Kommune bestimmte Tätigkeiten auf eine privatrechtliche Gesellschaft auslagert. Hierzu ist bei der Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrages vorzusehen, dass bei der Gesellschaft ein Aufsichts- oder Kontrollorgan, üblicherweise in Form eines Aufsichtsrats, geschaffen wird, der über entsprechende Kompetenzen verfügt, und Mitglieder des Gemeinde-bzw. Kreistags als Vertreter der Kommune in dieses Organ entsandt werden.
VOELKER berät und begleitet regelmäßig Kommunen bei der Gründung oder Beteiligung an privatrechtlichen Gesellschaften, insbesondere im Hinblick auf die Wahrung der Vorgaben des kommunalen Wirtschaftsrechts. Ein besonderes Augenmerk richten wir dabei auf die Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrages.
Darüber hinaus bieten wir regelmäßig Schulungen für Gemeinde- oder Kreistagsmitglieder an, die in den Aufsichtsrat eines kommunalen Unternehmens entsandt werden. Darin vermitteln wir ihnen die Rechte und Pflichten, die mit der Übernahme dieses Amtes verbunden sind, und bereiten sie so auf Ihre Tätigkeit optimal vor.