Mindest- und Höchstsätze der HOAI verstoßen gegen Europarecht!

Mit seinem heutigen Urteil hat der EuGH in dem von der Europäischen Kommission eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland (C-377/17) festgestellt, dass Deutschland dadurch gegen die in Art. 15 der sog. Dienstleistungsrichtlinie konkretisierte Niederlassungsfreiheit der EU-Verträge verstößt, dass in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) verbindliche Mindest- und Höchstpreise für Leistungen der Architekten und Ingenieure vorgesehen sind.

Die Auswirkungen auf sog. Aufstockungsklagen müssen im Einzelnen geprüft werden. Die Reaktion der Verbände und insbesondere des nationalen Gesetzgebers wird sicher nicht lange auf sich warten lassen können.

Die Entscheidung steht im Volltext ...hier... zur Verfügung.

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