Mike Kirchner
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Partner
Kurzlebenslauf
Geboren 1982 in Reutlingen. Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Tübingen. Von 2010 bis 2013 Tätigkeit in leitender Stellung bei einem mittelständischen Unternehmen der Photovoltaikbranche. Seit 2013 Mitglied von VOELKER, 2020 Aufnahme als Partner.Beratungsfelder
- Gewerbliches Mietrecht
- Maklerrecht
- Öffentliches und privates Baurecht
- Allgemeines Verwaltungsrecht
- Energiewirtschaftsrecht mit Schwerpunkt Recht der erneuerbaren Energien
Vergangene Vorträge
25.10.2023 | Rahmenveranstaltung: Online-Seminare im Medizinrecht(VOELKER; online) (Dr. Katharina Talmann, Dr. Ulrike Brucklacher, Mike Kirchner) |
28.04.2017 | Rahmenveranstaltung: 39. Reutlinger Insolvenzrechtsforum(VOELKER & Partner mbB; Reutlingen) |
10.03.2016 | Rahmenveranstaltung: 14. Reutlinger Medizinrechtsforum(VOELKER & Partner mbB; Reutlingen) |
Aktuelle Beiträge
- Gesetzliche Neuregelung für Mietverhältnisse in der SARS-CoV-2-Pandemie Der Bundestag hat am 17.12.2020 das „Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht sowie im Miet- und Pachtrecht“ verabschiedet. Der Bundesrat hat das Gesetz bereits am 18.12.2020 gebilligt. Damit hat der Gesetzgeber auf die Auswrikungen der SARS-CoV2-Pandemie und die zu deren Bekämpfung erlassenen Regelungen der Länder reagiert und die Anwendung der Regelungen über den sogenannten Wegfall der Geschäftsgrundlage erweitert. [mehr …]
- Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) — Ein einheitliches Regelwerk für klimaneutrale Gebäude Zahlreiche Änderungsdebatten sowie Vorschläge von Ländern, Verbänden und Sachverständigen gingen der Einigung über das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) voraus. Am 18.06.2020 hatte der Bundestag das Gesetz in zweiter und dritter Lesung abgesegnet, auch der Bundesrat stimmte dem Gesetzesentwurf am 03.07.2020 zu. Nach Ausfertigung des Gesetzes durch den Bundespräsidenten, wurde das GEG schließlich am 13.08.2020 im Bundesgesetzblatt verkündet. Es wird nun am 01.11.2020 in Kraft treten und hält weitreichende Änderungen und Anpassungen bereit. [mehr …]
- Entschädigungsansprüche bei Betriebsschließungen im Zuge der Covid-19-Maßnahmen Die Landesregierungen haben zahlreiche Maßnahmen im Wege der Rechtsverordnung erlassen, die helfen sollen, die Ausbreitung des SARS-Cov-2-Virus und die hierdurch ausgelöste COVID-19-Erkrankung zu bekämpfen. Für die Entsprechende Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung - CoronaVO) vom 17.03.2020, zuletzt geändert durch die Verordnung vom 22.03.2020, wurden zahlreiche Beschränkungen des öffentlichen Lebens angeordnet. Dies betrifft Unternehmen und Einrichtungen in unterschiedlichsten Bereichen. Grundlage für diese Rechtsverordnung ist § 32 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) in Verbindung mit §§ 28 Abs. 1 S. 1, 31 IfSG. Diese Maßnahmen, insbesondere die geregelten Betriebsschließungen für Einzelhändler, aber auch für sonstige Gewerbetreibende und öffentliche Einrichtungen, die sich teilweise auch in privater Trägerschaft befinden, führen zu massiven Einnahmeausfällen. In der Folge stellen sich verschieden Fragen der Haftungssysteme, die im Infektionsschutzgesetz selbst, aber auch im allgemeinen Staatshaftungsrecht angelegt sind. Mit diesem Beitrag wollen wir Ihnen eine Überblick über die verschiedenen Haftungsgrundlagen geben.[mehr …]
- Immobilienrecht Mietzahlungspflicht trotz einer behördlich angeordneter Betriebsschließung? Mit der Rechtsverordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung - CoronaVO) vom 17.03.2020 werden zahlreiche Einzelhandelsgeschäfte und Einrichtungen nicht weiter betrieben werden können. Im Vergleich zu der ersten Verordnung vom 16.03.2020 wurden die Verbote sogar noch deutlich ausgeweitet. Neben zahlreichen Einrichtungen wie Kinos, Bildungseinrichtungen jeglicher Art, Fitnessstudios, Tanzschulen, Eisdielen und Kneipen ist nun auch der Betrieb sämtlicher Einzelhandelsbetriebe untersagt, sofern diese nicht ausdrücklich von dem Verbot ausgenommen sind (§ 4 Abs. 1 Nr. 12 CoronaVO). Auch der Betrieb von Gaststätten ist weiter nur mit erheblichen Einschränkungen zulässig.
- Das Ende der Schriftformproblematik im (Gewerbe-) Mietrecht? – Zur geplanten Reform des § 550 BGB
- Novelle der Landesbauordnung Baden-Württemberg 2019
- Mindest- und Höchstsätze der HOAI verstoßen gegen Europarecht! —
- Auswirkung einer Änderung der anerkannten Regeln der Technik während der Bausauführung
- Zur Novellierung des BauGB und der BauNVO durch das "Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenle-bens in der Stadt" vom 04.05.2017 —
- Die Betriebskosten in der Gewerbemiete —
- Übersicht zur Novelle der Landesbauordnung Baden-Württemberg 2015
- Verwendung von Dash-Cams — kein Ei des Kolumbus
- Die Verbraucherrechterichtlinie und ihre Auswirkungen — nicht nur Onlineshops und Versandhandel betroffen
Da die betroffenen Einrichtungen aufgrund dieser drastischen Maßnahmen zwangsläufig mit erheblichen Umsatzeinbußen zu rechnen haben, stellt sich nun die Frage, ob der Betreiber der jeweiligen Einrichtung die Miete für den Betrieb mindern oder eine Stundung der Miete beanspruchen kann. [mehr …]