1x1 der Vertragsgestaltung Zivilrechtliches Basiswissen für die Verwaltungspraxis

Sie alle wissen: öffentliche Verwaltung beschränkt sich nicht auf die Anwendung und Kenntnis des öffentlichen Rechts. Wo Behörden nicht hoheitlich sondern als Marktteilnehmer auftreten – etwa bei Einkäufen oder Mieten – unterliegen sie den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Das Zivilrecht ist für die öffentliche Verwaltung deshalb weit mehr als nur eine „Nebensache“. Grund genug für uns, dazu einen kompakten und kostenlosen Überblick zu elementaren Kenntnissen des Vertragsrechts im Kontext kommunaler Selbstverwaltung anzubieten.

Unser 1x1 der Vertragsgestaltung zielt auf zivilrechtliche „Klassiker“ in der kommunalen Beratung und bietet einen prägnanten Zugang zu unabdingbarem, rechtlichen Basiswissen. Der Kompaktüberblick ist damit bestens geeignet für die Verwaltungsspitzen und Amtsleitungen. Auf Mitarbeiterebene profitieren sowohl Verwaltungsprofis von der Auffrischung und Ergänzung vorhandenen Wissens als auch Quereinsteiger:innen und Neulinge im öffentlichen Dienst, da die Inhalte theoretisch klar strukturiert und doch praxisnah aufbereitet sind. Ideal um in kompakter Form maximale Orientierung im Vertragswesen des öffentlichen Sektors zu gewinnen.

Das „trockene“ Thema Vertragsgestaltung ist dabei äußerst facettenreich und die Anforderungen an eine korrekte Anwendung bringt Verantwortung und Spielräume mit sich. Die umsichtige Nutzung verlangt einiges an Sachkenntnis: Kommunale Handlungsformen, die strikte Trennung öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Rechtsverhältnisse, Vertragsarten, Vertragsschluss, Willenserklärungen, AGB, Auslegung, Leistungsstörungen, Verjährung, klassische kommunale Beispiele zu Haftungs- und Risikoaspekten werden behandelt.

Besondere Relevanz erfährt das Thema durch die – im Rahmen der sog. Entlastungsallianz – veränderten Wertgrenzen. Die deutliche Erhöhung auf 100.000 EUR für Direktaufträge sorgen für mehr Möglichkeiten und gleichzeitig auch mehr Verantwortung. Es bracht Bewusstheit bei der Anwendung dieses Vertrauensvorschusses und Übung im Umgang mit dem „Mehr“ an Beinfreiheit.

Kurz gesagt: Wer im öffentlichen Sektor mit Verträgen arbeitet und mehr Sicherheit, Klarheit und Professionalität gewinnen möchte, ist hier genau richtig.

Termin: Donnerstag, 26.03.2026

Uhrzeit: 11:00 bis 12:30 Uhr

Teilnahme: kostenlos

Format: Online-Seminar (über Teams)

Referenten:

Herr Rechtsanwalt Dr. Julian Bubeck ist als Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht und Partner der Kanzlei hochqualifiziert.

Frau Rechtsanwältin Hannah Tiesler ist die Leiterin unseres Kompetenzteams öffentlicher Sektor.

Fragen und Austausch sind ausdrücklich erwünscht.

Über Ihre Teilnahme freuen wir uns! 

Keine Zeit am 26.03.2026 oder Seminar verpasst? Wir bieten dieses Seminar ergänzend auch als Inhouse-Schulung in Präsenz oder als individuelles Webinar an: kommen Sie bei Bedarf gerne auf uns zu.

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