Schadensersatz im Falle von Kryptotrojanern / Verschlüsselungstrojanern / Ransomware
Kryptotrojaner (auch: Verschlüsselungstrojaner, Ransomeware oder Erpressungstrojaner) führen oftmals zu erheblichen Schäden, da die gesamten Daten des Unternehmens verschlüsselt werden und die Daten für den weiteren Betriebsablauf sowie die Stellung von Rechnungen fehlen. Oftmals entstehen auch „indirekte Schäden“, wenn z. B. Daten für Meldungen an das Finanzamt nicht mehr zugänglich sind. Sind aktuelle Backups vorhanden, kann die Situation oftmals mit einem „Schrecken“ und einem noch überschaubaren Schaden erledigt werden. Was aber gilt, wenn es an aktuellen Backups fehlt? Welche Möglichkeiten bestehen?Update (2020): Bitte beachten Sie auch unseren Beitrag Ransomware: Lösegeldzahlung kann rechtswidrig sein.