Neues Vertragsrecht 2022 und aktuelle Gesetzesvorhaben

Web-Seminar am Donnerstag, den 02.12.2021 (16:30 - 18:30 Uhr)

Mit Geltung ab Januar 2022 gilt ein neues Vertragsrecht. Hierzu wird das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) zunächst um einen neuen Abschnitt „Verträge für digitale Produkte“ ergänzt. Es handelt sich dabei gewissermaßen um einen neuen Vertragstyp, aus dem nun Vorgaben z. B. für die Gestaltung von AGB für SaaS und Internetplattformen folgen. Bestehende AGB können daher zu aktualisieren sein. Anders als bislang, bestehen damit ab 2022 erstmals spezielle gesetzliche Vorgaben für derartige, digitale Verträge.

Zugleich wird das Kaufrecht reformiert. Es bestehen nun spezielle gesetzliche Vorgaben für den Verkauf von Hardware, wenn diese „Digitales“ beinhalten. Hierzu wird der Begriff des Sachmangels geändert und um eine subjektive Komponente ergänzt. Des Weiteren werden die bisherigen Verjährungsläufe reformiert, sodass der Hersteller und Zwischenhändler in einer Vertragskette auch nach Ablauf der – bisherigen – Verjährungsfrist auf Regress in Anspruch genommen werden können.

Ein Aspekt der Reform ist dabei z. B. eine Updateverpflichtung. Danach muss ein Hersteller auch nach der Übergabe Sicherheitsupdates zur Verfügung stellen. Wie lange dieser Zeitraum genau ist ebenso ungeregelt wie weitere zentrale Fragen, darunter z. B.: Wie kann ein Hersteller von nicht vernetzen, digitalen Consumer-Produkten Käufer über die Verfügbarkeit neuer Updates benachrichtigen, wenn die Produkte massenhaft über den Elektrogroß- und Elektrokleinhandel an namentlich nicht erfasste Käufer vertrieben werden? Müssen nun Käuferlisten geführt werden oder müssen die Benachrichtigungen alternativ öffentlich verbreitet werden?

Die neuen gesetzlichen Regelungen können zum Teil zugunsten von Herstellern und Händlern vertraglich modifiziert werden. Von diesen Möglichkeiten der Anpassung der eigenen Verträge und AGB sollte frühzeitig Gebrauch gemacht werden.

Ferner erfolgt ein kurzer Überblick über aktuelle Gesetzesvorhaben im Bereich Digitales, Technologie und Maschinen.

In der Online-Veranstaltung werden die Neuregelungen in einem aufgelockerten Format aus Vortrag und Diskussion vorgestellt. Es besteht Gelegenheit für Fragen.

Referenten

Dr. Gerrit Hötzel
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Fachanwalt für Informationstechnologierecht
Dr. Julian Bubeck
Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht

Marius Adler
Rechtsanwalt

Ein Auszug aus den Themen

  • neuer Vertragstyp für digitale Inhalte
    • neue gesetzliche Grundlage für SaaS (Software-as-a-Service) und Internetplattformen
    • Verpflichtung zur Bereitstellung von Sicherheitsupdates: Dauer, Benachrichtigungspflicht, Notwendigkeit eines Sicherheitsupdates
  • neues Kaufrecht
    • geänderter Sachmangelbegriff im BGB
    • geänderte Verjährungsfristen und Regressketten
    • verlängerte Beweislastumkehr
  • aktuelle Gesetzesvorhaben (Überblick)
    • Entwurf der KI-Verordnung der EU – 2021/0106 (COD)
    • Entwurf der Maschinenverordnung der EU – COM(2021) 202
    • Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG)
    • IT-Sicherheitsgesetz 2.0
  • Diskussion unter den Referenten
  • im Anschluss: Gelegenheit für Fragen

Termin

Die Veranstaltung findet am Donnerstag, den 02.12.2021 (16:30 - 18:30 Uhr) statt.

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei. Wir bitten um zeitnahe Anmeldung.

Anmeldungen für die vergangene Veranstaltung sind nicht mehr möglich. Gerne informieren wir Sie über unseren Newsletter über künftige Termine aus dieser Reihe.

Online-Veranstaltung

Die Veranstaltung findet in diesem Jahr als Online-Veranstaltung statt.

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