Videotherapie in der Physiotherapie
Seit dem 1. April 2022 ist die Videotherapie fester Bestandteil der Regelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Nach dem Auslaufen der pandemiebedingten Corona-Sonderregelung Ende März 2022 haben der GKV-Spitzenverband und die maßgeblichen Physiotherapieverbände eine dauerhafte Regelung in den GKV-Rahmenvertrag Physiotherapie integriert. Damit ist die telemedizinische Behandlung in der Physiotherapie rechtlich verankert und kann unter bestimmten Voraussetzungen regulär abgerechnet werden. Aber was ist zu beachten?