Beiträge von Volker Rieger
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Investitionsbeträge nach § 76 Abs. 2 SGB XII können durch Vereinbarung oder Schiedsstellenspruch rückwirkend auf den Zeitpunkt des Verhandlungsbeginns erhöht werden
BSG: Rückwirkung auf den Zeitpunkt des Verhandlungsbeginns ist zulässig
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Entgelterhöhungen im Heimvertrag nur mit Zustimmung des Heimbewohners
Hintergrund
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Zur Erstattung von zusätzlichen Personalkosten für eine notwendige 1:1 Einzelbetreuung durch den Kostenträger (insbesondere Autismuserkrankungen)
Zusammenfassung und Praxistipp