Entgelterhöhungen im Heimvertrag nur mit Zustimmung des Heimbewohners
Hintergrund
Entgelterhöhungen im Heimvertrag benötigen zu ihrer Wirksamkeit stets der Zustimmung des Heimbewohners. Dies gilt auch dann, wenn der Heimbewohner Leistungen nach SGB XI oder XII empfangen sollte (BGH, Urteil vom 12. Mai 2016 - III ZR 279/15 -)