Zur Erstattung von zusätzlichen Personalkosten für eine notwendige 1:1 Einzelbetreuung durch den Kostenträger (insbesondere Autismuserkrankungen)
Zusammenfassung und Praxistipp
LSG Baden-Württemberg vom 25.06.2015:Zusätzliche Personalkosten für eine 1:1 Einzelbetreuung können in Einrichtungen der Eingliederungshilfe vom Kostenträger nur auf Grundlage einer individuellen Einzelleistungsvereinbarung zwischen Leistungserbringer und Kostenträger nach § 75 Abs. 4 SGB XII erstattet werden.
NPOen, kirchliche und soziale Einrichtungen