Handelsregister und Transparenzregister – wo liegt der Unterschied?
In unserer Videoreihe erklärt Rechtsanwalt Daniel Bachmann, LL.M. wichtige Fragen aus dem Gesellschaftsrecht – verständlich, kompakt und praxisnah. In diesem Beitrag geht es um die Unterschiede zwischen Handelsregister und Transparenzregister und darum, weshalb Unternehmen die Angaben in beiden Registern im Blick behalten sollten.
Handelsregister und Transparenzregister erfüllen unterschiedliche Funktionen. Während das Handelsregister insbesondere Informationen über Unternehmen, deren gesellschaftsrechtliche Strukturen und Vertretungsverhältnisse enthält, dient das Transparenzregister vor allem dazu, die wirtschaftlich Berechtigten eines Unternehmens nach den Vorgaben des Geldwäschegesetzes zu erfassen.
Als filmische Ergänzung zu unseren Themen rund um das Gesellschaftsrecht erläutert Rechtsanwalt Daniel Bachmann, LL.M., welche Angaben in den beiden Registern enthalten sind, wer als wirtschaftlich Berechtigter gilt und wann Änderungen an das Transparenzregister gemeldet werden müssen. Außerdem zeigt er auf, weshalb insbesondere bei Änderungen von Gesellschaftern oder Beteiligungsverhältnissen geprüft werden sollte, ob auch die Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten anzupassen sind.
Zum Video:
Handelsregister und Transparenzregister – wo liegt der Unterschied?
Das Video gibt Geschäftsführern, Gesellschaftern und Unternehmen einen kompakten Überblick über die unterschiedlichen Funktionen von Handelsregister und Transparenzregister sowie die damit verbundenen Pflichten.