Grenzübertritt zwischen Deutschland und der Schweiz weiterhin möglich

Für Berufspendler zwischen Deutschland und der Schweiz ist der Grenzübertritt zu beruflichen Zwecken trotz verschärfter Grenzkontrollen immer noch möglich. Schweizer Staatsangehörige, die in Deutschland arbeiten, können die Grenze mithilfe einer für das Land Baden-Württemberg einheitlichen Bescheinigung passieren. Deutsche Staatsangehörige benötigen für einen Grenzübergang zu ihrem Arbeitsplatz in der Schweiz neben ihrer Grenzgängerbewilligung ein Bestätigungsschreiben des Schweizer Arbeitgebers.

VOELKER & Partner
Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater mbB

info@voelker-gruppe.com
www.voelker-gruppe.com

 voelker-partner-mbb

Standort Reutlingen
Am Echazufer 24, Dominohaus
D-72764 Reutlingen
T +49 7121 9202-0
F +49 7121 9202-19
reutlingen@voelker-gruppe.com
Standort Stuttgart
Löffelstraße 46
D-70597 Stuttgart
T +49 711 2207098-0
F +49 711 2207098-35
stuttgart@voelker-gruppe.com
Standort Balingen
Hauptwasen 3
D-72336 Balingen
T +49 7433 26026-0
F +49 7433 26026-20
balingen@voelker-gruppe.com