Wie gehen Arbeitgeber mit Urlaubsrückkehrern um?

Eine Verpflichtung zur bezahlten Freistellung von Mitarbeitern für die Dauer einer möglichen Inkubationszeit besteht grundsätzlich nicht. In begründeten Verdachtsfällen kann es aber im Rahmen der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gegenüber den anderen Mitarbeitern und auch gegenüber Patienten in der Pflege dringend geboten sein, die Rückkehrer aus gefährdeten Gebieten nicht zu beschäftigen. In diesen Fällen der freiwilligen Freistellung besteht dann auch eine Verpflichtung zur Vergütungszahlung. Alternativ zu einer bezahlten Freistellung kommen Überstundenabbau, Urlaubsgewährung sowie – sofern möglich – Home Office in Betracht.

VOELKER & Partner
Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater mbB

info@voelker-gruppe.com
www.voelker-gruppe.com

 voelker-partner-mbb

Standort Reutlingen
Am Echazufer 24, Dominohaus
D-72764 Reutlingen
T +49 7121 9202-0
F +49 7121 9202-19
reutlingen@voelker-gruppe.com
Standort Stuttgart
Löffelstraße 46
D-70597 Stuttgart
T +49 711 2207098-0
F +49 711 2207098-35
stuttgart@voelker-gruppe.com
Standort Balingen
Hauptwasen 3
D-72336 Balingen
T +49 7433 26026-0
F +49 7433 26026-20
balingen@voelker-gruppe.com