Veranstaltung: Haftungsrisiken durch die DSGVO ab dem 25.05.2018 vermeiden

Die praktische Umsetzung des neuen Datenschutzrechts

Veranstaltung am Donnerstag, den 01.03.2018 (17:30 bis 20:30 Uhr), im Dominohaus in Reutlingen:

Das bekannte Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) wird zum 25.05.2018 aufgehoben und durch die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ersetzt. Hierdurch werden zahlreiche Änderungen im täglichen Umgang mit personenbezogenen Daten erforderlich. Gleichzeitig wird der Bußgeldrahmen von bislang 0,3 Mio. EUR auf 20 Mio. EUR (oder falls höher) 4 % des weltweiten Jahresumsatzes erhöht. Ferner werden Datenschutzverstöße zunehmend als durch Mitbewerber abmahnfähig erachtet. Auch die Datenschutzbehörden stocken personell auf, um die neuen Anforderungen der DSGVO umsetzen zu können.

Veranstaltungsdetails

Im Rahmen der Veranstaltung werden die wichtigsten Maßnahmen vorgestellt, die Sie im Unternehmen jetzt zu ergreifen haben, um den Haftungsrisiken ab dem 25.05.2018 zu begegnen. Zugleich werden die tragenden Grundstrukturen der neuen Regelungen vermittelt, sodass auch über die Sofortmaßnahmen hinaus ein sicherer Umgang mit dem Rechtsgebiet ermöglicht wird. Dabei wird auch gezeigt, dass ein proaktiver Umgang mit dem Datenschutzrecht und insbesondere den Datenschutzbehörden Möglichkeiten eröffnet, wenn dies richtig angegangen wird.

Die DSGVO wirkt sich im Kleinen wie im Großen aus. So müssen mit jeder Datenerhebung dem Betroffenen nun zwölf Informationen erteilt werden. Diese Informationen lassen sich teilweise einfach zusammenstellen (z. B. der Name Ihres Unternehmens), erfordern teilweise aber auch eine sehr genaue Prüfung (z. B. wenn die genaue Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung mitzuteilen ist, die Dauer der Speicherung oder die bestehenden Rechte des Betroffenen). Dies betrifft bereits einfache Sachverhalte wie Newsletter-Einwilligungen oder Datenschutzerklärungen auf Homepages. Aber auch Formulare sind zu überprüfen, da sich die Anforderungen an die Einwilligung ändern und der Frage nachzugehen ist, inwieweit Alt-Einwilligungen Wirksamkeit behalten. Selbst Software und technische Geräte können anzupassen sein, um dem neuen Grundsatz der datenschutzfreundlichen Voreinstellung zu genügen.

Es entstehen aber auch ganz neue Haftungsrisiken, z. B. für denjenigen, der Daten lediglich für einen Dritten speichert. Sah das BDSG bislang keine Haftung für diese Personen vor, stehen sie nun ebenfalls in der Verantwortung dafür, dass die Speicherung datenschutzrechtlich zulässig ist. Vielschichtigere Lösungen sind zu finden, wenn Daten über Ländergrenzen hinweg übertragen werden, etwa falls Dienstleister im Ausland eingesetzt werden.

Wir freuen uns auf Ihr Kommen!

Ablauf der Veranstaltung

Dr. Gerrit Hötzel:
  • Was ist neu, was bleibt alt?
  • Umgang mit Adressdaten
  • neue Anforderungen an die Einwilligung und Erhebung von Daten,
    z. B. Newsletter-Einwilligungen
  • neue Informationspflichten nach der DSGVO
    Abmahnungen vermeiden z. B. für Homepages, Onlineshops und
    Technikgestaltungen
  • Verkauf von „Daten“ (z. B. Kundenkartei)
  • bereichsspezifische Datenschutzregelungen neben der DSGVO
  • die E-Privacy-Verordnung als Spezialregelung für den Online-Bereich
  • neue Anforderungen an die Technikgestaltung
Ulrike Rögle:
  • Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten
  • Privileg des Datenschutzes
  • Umgang mit den Datenschutzbehörden
  • Umgang mit Auskunftsverlangen von Kunden
Dr. Christina Blanken:
  • internationale Sachverhalte
  • internationale Auftragsverarbeitungen
Dr. Gerrit Hötzel:
  • konkrete nächste Schritte zur Umsetzung

Kleiner Imbiss

Organisation:

Die Veranstaltung ist kostenfrei.

Anmeldung:

Wir freuen uns über Ihre Anmeldung: Anmeldungen werden erbeten bis zum 26.02.2018

Location und Anfahrt:

Die Veranstaltung findet im Dominohaus in Reutlingen statt:

VOELKER & Partner mbB
Am Echazufer 24, 72764 Reutlingen

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Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater mbB

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