Vertriebsrecht, Handelsvertreter, Vertragshändler, Repräsentant
- Vertriebsstrukturen
- Vertriebsrechtliche Vertragsgestaltung und -prüfung
Der Vertrieb von Waren und Dienstleistungen im Ausland erfordert Präsenz vor Ort. Unternehmen, die nicht gleich eigene Niederlassungen gründen möchten, benötigen hierfür Vertriebspartner, die die Märkte kennen. Solche Vertriebspartner sind manchmal nur auf Gelegenheitsbasis gegen Einzelfallprovision tätig. Feste Vertriebsbeziehungen unterhalten Unternehmen entweder mit Handelsvertretern (die Geschäfte für das Unternehmen gegen Provision vermitteln) oder mit Vertragshändlern (die Waren selbst beziehen und bezahlen, um sie dann im jeweiligen Markt auf eigene Verantwortung zu verkaufen).
Die Gestaltung von Verträgen mit Handelsvertretern und Vertragshändlern im Ausland erfordert höchste Sorgfalt. Lokale Gegebenheiten sind zu beachten. Fehlen Aussagen zur Rechtswahl, trägt der Unternehmer das Risiko, bei Vertragsende hohe Ausgleichs- oder Abstandszahlungen leisten zu müssen. Schlimmstenfalls wird der lokale Vertriebspartner sogar als Arbeitnehmer des Unternehmers angesehen, verbunden mit hohen sozialversicherungsrechtlichen Risiken. Aber auch formlose Verabredungen mit Gelegenheits-Vertriebspartnern sind tückisch. Fast immer entwickelt sich eine Beziehung, bei der der Vertriebspartner durch Vorlage von E-Mail-Verkehr, ausgestellten Bestätigungen, etc. plötzlich und unerwartet behaupten kann, er sei der exklusive Dauer-Vertriebspartner für das betreffende Land.
Bei der Gestaltung von Vertriebssystemen, d. h. einem Netz aus verschiedenen Händlern oder Handelsvertretern, sind insbesondere kartellrechtliche Vorgaben zu beachten. Hier gibt es interessante Gestaltungsmöglichkeiten, in denen man den Vertragshändlern und Handelsvertretern genaue Vorgaben für den Verkauf machen kann. VOELKER berät Sie hier gerne.