Vertragsrecht, rechtssichere Vertragsgestaltung
- Beschaffungs- und Distributionsverträge
- Werkzeugrahmenverträge
- Online-Vertrieb, E-Commerce
- Lizenz- und Franchiseverträge
- Handelsvertreter- und Vertragshändlerverträge
- Kartellrechtliche Beratung, Kartell-Bußgeldverfahren, Compliance im Kartellrecht
- Durchsetzung und Abwehr kartellrechtlicher (Schadensersatz-)Ansprüche
- Missbrauchsaufsicht, insbesondere Rabattsysteme, Essential Facilities
- Vergabeverfahren, nationales und EU-Vergaberecht
- Beihilferecht, Konformitätsprüfung von Beihilfen
Die Gestaltung von Standardverträgen (AGB) und der Inhalt vertraglicher Vereinbarung mit Kunden oder Lieferanten im Ausland bedarf ganz besonderer Beachtung (siehe die Punkte „AGB“ und „Export – Import“ im Navigationsmenü).
Aber auch Einzelverträge mit inländischen Geschäftspartnern bergen ihre Tücken: Die Parteien wünschen sich oft Regelungen, die gesetzlich verboten sind, wie beispielsweise Exklusiv-Liefervereinbarungen über viele Jahre. Selbst in ausformulierten Verträgen gehen oft wesentliche Elemente unter. So ist z. B. die beste Forecast-Vereinbarung wertlos, wenn die Rechtsfolgen bei Verfehlung der Vorschau-Menge nicht klar besprochen sind. Auch „Null-Fehler-Vereinbarungen“ lesen sich gut, meistens bleibt aber völlig unklar, was bei Verfehlung der Toleranzgrenze geschieht.
VOELKER berät Unternehmen bei der Gestaltung und Verhandlung einfacher und komplexer Vertragsbeziehungen mit Kunden, Lieferanten, Entwicklungspartnern und Dienstleistern. Neben den eigentlichen Verträgen beraten wir bei der Einbeziehung und rechtlichen Gestaltung von Qualitätssicherungs- und Qualitätsmanagementvereinbarungen. Wir arbeiten regelmäßig mit Qualitätssicherungsabteilungen größerer und mittelständischer Unternehmen bei der Absicherung der Kunden- und Lieferbeziehungen zusammen. Selbstverständlich sind wir zu Vertragsformulierungen und -verhandlungen auch in Englisch oder anderen Sprachen in der Lage.