Gesellschaftsgründung
Wer allein oder zusammen mit einer oder mehreren anderen Personen ein Unternehmen gründen möchte, steht dabei vor der Frage, in welcher Rechtsform er dieses Unternehmen betreiben will. Das Gesetz stellt ihm dafür eine ganze Reihe unterschiedlicher Gesellschafts- und Rechtsformen zur Verfügung. Diese unterscheiden sich jedoch in vielerlei Hinsicht, etwa bezüglich der persönlichen Haftung für Verbindlichkeiten des Unternehmens, der zwingend erforderlichen Kapitalausstattung, der Pflicht zur Veröffentlichung von Rechnungslegungsunterlagen, den Möglichkeiten zur Ausgestaltung der Unternehmensverfassung sowie insbesondere auch im Hinblick auf die Besteuerung des Unternehmens und seiner Inhaber.
Eine Übersicht über die gebräuchlichsten Rechtsformen für den Mittelstand finden Sie hier. In jedem Fall empfehlenswert ist eine qualifizierte rechtliche Beratung, um sicherzustellen, dass das Unternehmen von Anfang an die richtige Rechtsform hat und damit gut für die Zukunft aufgestellt ist.
Ein Aspekt bei der Rechtsformwahl kann auch der im Zusammenhang mit der Gründung erforderliche Aufwand und die dadurch verursachte zeitliche Dauer sein. Dies betrifft insbesondere diejenigen Gesellschaftsformen, bei denen für das Entstehen der Gesellschaft oder das Wirksamwerden einer Haftungsbeschränkung die Eintragung im Handelsregister zwingend erforderlich ist, da dies eine gewisse Zeit dauert. Hier kann es sich anbieten, anstatt selbst neu zu gründen auf eine sogenannte Vorratsgesellschaft zurückzugreifen. Auch diesen Service bietet die VOELKER-Gruppe Ihnen an.