M&A — Unternehmenskauf

Der Unternehmenskauf hat sich in den letzten Jahren zu einer eigenständigen Beratungsdisziplin entwickelt. Mit dem Begriff „Mergers & Acquisition“ wird eine Vielzahl von unterschiedlichen Transaktionen bezeichnet, bei denen entweder die Inhaberschaft eines Unternehmens durch Verkauf wechselt (Acquisition) oder Unternehmen miteinander fusionieren oder eine sonstige Verbindung eingehen (Merger). Spezialisierte M&A-Berater begleiten diese Transaktionen als Makler, Investmentmanager, Finanzberater oder Steuerberater.

Die rechtliche Seite eines Unternehmenskaufs wird in der Regel von spezialisierten Wirtschaftsanwälten abgedeckt, die aus dem Bereich des Handels- und Gesellschaftsrecht stammen. Diese Wirtschaftsjuristen verfügen über die notwendige Expertise, um den komplexen Transaktionsprozess, der neben rechtlichen auch steuerliche, wirtschaftliche und finanzielle Aspekte umfasst, erfolgreich steuern und gestalten zu können.

VOELKER verfügt über ein Team von Anwälten die alle als Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht besonders qualifiziert sind, Verkäufer oder Käufer bei Unternehmenstransaktionen umfassend zu beraten. Aus der langjährigen Begleitung von Unternehmenskäufen aus dem mittelständigen Bereich hat sich bei VOELKER eine besondere Expertise in der mittelständischen Transaktionsberatung entwickelt. Für die Strukturierung einer Transaktion zum Erwerb oder Verkauf eines Unternehmens hat sich eine bestimmte Prozessabfolge als Standard bewährt. Ein solcher Transaktionsprozess dauert in der Regel mehrere Monate und entwickelt teilweise eine besondere Dynamik. Gute Vorbereitung und erfahrende Berater sind hierbei wichtige Erfolgsfaktoren.