Aktuelle Abmahnwelle: Bildrechtverletzungen in Pressearchiven auf Websites Wie Abmahnungen vermieden werden können

Aus gegebenem Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass aktuell diverse Unternehmen und Einrichtungen, sowohl aus dem privaten als auch aus dem öffentlichen Sektor, Abmahnungen wegen der Verletzung von Bildrechten erhalten. Die Abmahnungen stammen immer von demselben Unternehmen, das Bildrechte für eine große Nachrichtenagentur verwaltet.

Pressearchive und deren rechtliche Relevanz

Aufhänger der Abmahnungen sind neuerdings insbesondere Pressearchive auf Webseiten von Unternehmen und/oder öffentlichen Einrichtungen und Gemeinden, die von dem oben genannten Unternehmen offenbar gezielt durchsucht werden. In den auf den entsprechenden Webseiten vorhandenen Pressearchiven werden häufig PDF-Dateien eingebunden, die ganze Zeitungsseiten oder Presseberichte enthalten, um die Website-Besucher über aktuelle Themen zu informieren. Oftmals enthalten diese Zeitungsseiten aber auch Bilder. Grundsätzlich stellt diese Verwendung der Zeitungsartikel auch mit Blick auf die dort enthaltenen Bilder eine urheberrechtliche Nutzungshandlung dar, wofür grundsätzlich die Erlaubnis des Urhebers erforderlich ist. Wenn für die Bilder, die in der PDF-Datei (es kann auch eine beliebige andere Dateiform oder ein bloßer Screenshot auf der Internetseite sein, das ist völlig irrelevant) enthalten sind, keine Nutzungsrechte eingeholt wurden, stellt das oben dargestellte Verhalten eine abmahnbare Urheberrechtsverletzung dar. So wird der Fall regemäßig liegen, da zwar die entsprechenden Zeitungsverlage üblicherweise Nutzungsrechte an den Bildern einholen. Auf diese Nutzungsrechte kann sich jedoch ein Unternehmen, das den Artikel auf der eigenen Webseite abdruckt, nicht berufen.

Werden solche Rechtsverletzungen abgemahnt, hat dies in der Regel Auskunfts-, Unterlassungs- und insbesondere Kosten- und Schadensersatzansprüche zur Folge. Hier erreichen die geltend gemachten Forderungen u. U. und je nach Anzahl der Bilder schnell einen niedrigen bis mittleren vierstelligen Bereich. Zwar gelingt es uns der Erfahrung nach oftmals, die Höhe der geltend gemachten Forderungen deutlich zu verringern, dem Grunde nach sind die Forderungen im Regelfall aber berechtigt. Jedenfalls werden hierdurch unnötige Kosten verursacht, da diese Abmahnungen vermeidbar sind. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass solche Pressearchive immer noch recht häufig verwendet werden. Wir möchten daher die Gelegenheit nutzen, darauf hinweisen, dass damit ein erhebliches Risiko verbunden ist und es sich vielmehr anbietet, Pressearchive auf andere Art und Weise auf der Website darzustellen.

Umsetzung: Verlinkung statt Bereitstellung einer PDF-Datei

Etwaige Pressemeldungen und/oder Presseartikel sollten auf einer Website lediglich verlinkt (Link auf die Originalquelle) werden. Das ist eine sicherere Variante, da dann die Bilder nicht selbst im Sinne des Urheberrechts „genutzt“ werden. Das gilt jedenfalls dann, wenn durch die Verlinkung keine etwaigen technischen Vorkehrungen der Originalseite umgangen werden – was bei einer normalen Verlinkung üblicherweise nicht der Fall ist. Grundsätzlich sollte bei Verlinkungen natürlich immer darauf geachtet werden, dass nur auf im Übrigen rechtmäßige Inhalte verlinkt wird. Bei der Verlinkung von offiziellen Zeitungsartikeln und Presseberichten wird aber regelmäßig davon auszugehen sein, dass die Inhalte rechtmäßig sind, sodass dies zumindest in diesem Bereich eine gangbare Alternative darstellt.

Wir regen daher an, dass Unternehmen und sonstige Einrichtungen ihre Webseiten dahingehend überprüfen und ggf. die Gestaltung etwaiger Pressearchive entsprechend anpassen. In diesem Zusammenhang ist darauf zu achten, dass die ursprünglich vorhandenen Dateien restlos, d. h. sicherheitshalber auch aus Website-Datenbanken, entfernt werden.

Stand: 21. Juli 2025