Rechtsberatung für Ärzte

Auch wenn die meisten Ärzte ihre berufliche Tätigkeit gegenwärtig noch in einer Einzelpraxis ausüben, steigt die Zahl der ärztlichen Kooperationen immer stärker an. Nach einer Liberalisierung des ärztlichen Berufsrechts, jedoch auch um den aktuellen Anforderungen an Vereinbarkeit von Familie und Beruf gerecht zu werden, steigt in den letzten Jahren die Anzahl der Ärzte, die ihre berufliche Tätigkeit nicht mehr ausschließlich allein betreiben möchten, an. Durch die Änderung des Vertragsarztrechtes ergeben sich viele verschiedene Möglichkeiten für die Praxisgründung und die Kooperation. VOELKER bietet Ärzten und Angehörigen anderer Heilberufe eine ganzheitliche strategische Beratung. Die Spezialisten von VOELKER beraten Sie in Fragen des Medizin- und Gesellschaftsrechts sowie im Steuerrecht. Wir begleiten Sie von der Praxisgründung oder der Praxisübernahme nach einem Kauf bis hin zum Aufbau eines innovativen Gesundheitsunternehmens. Wir unterstützen Sie in Ihrer erfolgreichen Nachfolgeplanung und bei der Realisierung Ihres Praxiswertes.

Unsere Beratungsfelder sind insbesondere

  • Praxisgründung und erweiterung
  • Praxisübergabe und –übernahme
  • Gründung Medizinischer Versorgungszentren
  • Überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft
  • Kooperationen zwischen Ärzten und Krankenhäusern
  • Praxisauseinandersetzungen
  • Weiterbildungsrecht
  • Fragen der Abrechnung im Rahmen der GKB und PKV
  • Steuerliche Fragen
VOELKER & Partner
Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater mbB

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