Nadine Kirsch Fachanwältin für Arbeitsrecht

12.05.2021Nadine Kirsch Fachanwältin für Arbeitsrecht

Nadine Kirsch hat - kaum mehr als 3 Jahre nach ihrer Zulassung - die Anerkennung als Fachanwältin bekommen. Sie ist damit berechtigt, den Titel „Fachanwältin für Arbeitsrecht“ zu führen.

Frau Kirsch wurde 1988 in Münsingen geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Tübingen und der Teilnahme am Vis Arbitration Moot Court 2010/2011 in Hongkong und Wien für das Team der Universität Tübingen ist sie seit 2017 Mitglied der Kanzlei und Teil des Teams „Arbeitsrecht“.

Unsere Arbeitsrechtler halten sich durch ständige Fortbildungen auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung und der Gesetzeslage und wissen, welche Interessen Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils verfolgen. Sie beraten Einzelfirmen, mittelständische Unternehmen, KMU, kommunale Arbeitgeber, Ärzte, Sozial- und Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser, Versorgungsverbände sowie Fach- und Führungskräfte und vertreten Ihre Interessen außergerichtlich, im Prozess vor dem Arbeitsgericht und in allen behördlichen Verfahren.

Frau Kirschs Beratungsfelder sind:

  • Beratung und gerichtliche Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern (Fach- und Führungskräfte) auf allen Gebieten des individuellen Arbeitsrechts
  • Begründung, Ausgestaltung, Kündigung Arbeitsverhältnisse
  • Zeugnis und Abmahnung
  • Gestaltung und Überarbeitung von Arbeitsverträgen, Zusatzvereinbarungen und kollektiven Arbeitsbedingungen
  • Compliance
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