Verschenken oder Vererben
02.08.2021 | Verschenken oder Vererben Immer wieder wird empfohlen, Vermögen „mit warmer Hand“ an die nächste Generation weiterzugeben. Wie die damit angesprochene vorweggenommene Erbfolge konkret umgesetzt werden kann und was es hierbei zu beachten gilt, bleibt jedoch häufig unklar. Wie kann ich Teile meines Vermögens bereits zu Lebzeiten an meine Kinder weitergeben? Welche Chancen bietet die lebzeitige Übertragung von Vermögen? Welche Risiken sind mit ihr verbunden? Welche steuerlichen Folgen hat die Übertragung zu Lebzeiten? Dr. Stefan Seyfarth, Fachanwalt für Erbrecht und Zertifizierter Testamentsvollstrecker, beantwortet in einem etwa einstündigen Webcast mit der Kreissparkasse Reutlingen die wichtigsten Fragen rund um das Thema „Verschenken oder Vererben“. |