Die neue regulatorische Welt im Bereich Digitalisierung

Ein Überblick über aktuelle Gesetzgebungsvorhaben der EU

Anfang 2020 hat die Europäische Kommission ihre „europäische Datenstrategie“ veröffentlicht (COM(2020) 66 final). Danach wird das Ziel ausgerufen, dass die Europäische Union zum Vorbild für eine Gesellschaft werden soll, die dank Daten in der Lage ist, in der Wirtschaft wie im öffentlichen Sektor bessere Entscheidungen zu treffen.

Datenstrategie der EU

Die EU-Kommission hat insoweit erkannt:

„Wenn die EU eine führende Rolle in der Datenwirtschaft übernehmen will, dann muss sie jetzt handeln und die vielfältigen Probleme, die von der Konnektivität über die Datenverarbeitung und -speicherung bis hin zur Rechenleistung und Cybersicherheit reichen, in abgestimmter Weise angehen. Darüber hinaus wird sie ihre Leitungsstrukturen für den Umgang mit Daten verbessern und ihre Pools an hochwertigen Daten, die für die Nutzung und Weiterverwendung zur Verfügung stehen, ausbauen müssen.“

Prägnant stellt die EU-Kommission dabei fest:

Daten sind die Lebensader der wirtschaftlichen Entwicklung“.

New Legislative Framework

Unabhängig von der Datenstrategie hat die Europäische Union bereits 2008 das sog. „New Legislative Framework“ (NLF) für die Produktregulierung und die Konformitätsbewertung beschlossen. Darauf aufbauend sind zahlreiche europäische Richtlinien und Verordnungen und anlässlich dessen wiederum zahlreiche nationale Normen angepasst worden bzw. werden aktuell angepasst oder neu geschaffen.

Mit dem New Legislative Framework wird insbesondere ein sog. risikobasierter Ansatz bei der Regulierung verfolgt. Ausdruck dessen ist z. B. die Untergliederung von Künstlicher Intelligenz in „verbotene KI“, „Hochrisiko-KI“ und „einfache KI“ gemäß der im Entwurf befindlichen EU KI-Verordnung.

Gesetzgebungsvorhaben im Bereich Digitalisierung

Im Zuge dieser beiden Vorgaben (Datenstrategie und New Legislative Framework) werden gegenwärtig zahlreiche Gesetze angepasst oder neu geschaffen. Zu einigen aktuell wichtigen Vorhaben mit Bezug zur Digitalisierung wird vorliegend ein Überblick gegeben:

Es wird um Beachtung gebeten, dass es sich bei den vorstehenden Gesetzesvorhaben überwiegend um (allerdings „finale“) Entwürfe handelt. Es handelt sich also überwiegend noch nicht um geltendes Recht und es können sich noch Änderungen im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens ergeben.

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