Gesetzlicher Mindestlohn — Erhöhungen ab 01.01.2017
Damit steigt der gesetzliche Mindestlohn zum 01.01.2017 von 8,50 Euro auf 8,84 Euro brutto je Zeitstunde.
Zudem gilt vom 01.01.2017 bis 31.12.2017 für Zeitungszusteller ebenfalls ein Mindeststundenlohn von 8,50 Euro; ab dem 01.01.2018 erhalten Zeitungszusteller ebenfalls 8,84 Euro je Zeitstunde.
Ab dem 01.01.2018 entfällt zudem die tarifvertragliche Privilegierung und der gesetzliche Mindestlohn gilt sodann für alle Branchen.
Stand: 31.10.2016