Neue Möglichkeiten bei der Verteidigung gegen offenbar missbräuchliche Auskunftsbegehren i. S. d. Art. 15 DSGVO?
Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 19.03.2026 (C-526/24)
Das Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO – Einerseits Betroffenenrecht und Instrument zur Förderung der Transparenz und der informationellen Selbstbestimmung im Kontext der Verarbeitung personenbezogener Daten, andererseits ein gern genutztes Einfallstor für die Eskalation anderweitig begründeter Auseinandersetzungen.
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