Transparenzregister – eine unterschätzte Verpflichtung
Im Jahr 2017 wurde im Rahmen des Geldwäschegesetzes (GwG) die Einführung eines Trans-parenzregisters beschlossen. Das Transparenzregister soll ersichtlich machen, welche natürlichen Personen hinter Gesellschaften, Stiftungen oder ähnlichen Rechtsgestaltungen stehen. Damit sollen kriminelle Personen, die juristische Gestaltungen zur Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung missbrauchen, entdeckt werden.