Leistungen im IT-Recht

Rechtssicherheit: Gestaltung von IT-Projekten

IT-Projekte und deren Umsetzung verlangen von allen Beteiligten ein hohes Maß an Flexibilität und Innovationsgeist. Denn häufig betreten Unternehmen dabei technisches und rechtliches Neuland. Da ist Erfindungsgeist und Kreativität erforderlich, um optimale Ergebnisse zu erzielen.

Wir sind überzeugt davon, dass neben der technischen die rechtliche Gestaltung von IT-Projekten ausschlaggebend für deren Erfolg sind. Hier gilt es rechtliche Spielräume auszuloten und die Risiken und Chancen von verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten einzuschätzen und diese dann situationsgerecht umzusetzen. Und das in aller Regel auf einer rechtlich unsicheren Grundlage, da zu den entscheidenden Fragen nur ganz selten bereits Urteile existieren. Innovative technische Lösungen können rechtlich nur dann sinnvoll umgesetzt werden, wenn die rechtlichen Berater die Technik verstehen und deswegen die richtigen Fragen stellen und Risiken erkennen können.

Wir sehen uns als Partner unserer Mandanten bei der rechtlichen Umsetzung und Strukturierung von IT-Projekten. Wir sind Rechtsanwälte und Fachanwälte für Informationstechnologierecht sowie Urheber- und Medienrecht und ferner gewerblichen Rechtsschutz mit historischem Sitz in Reutlingen. Unser Ansatz liegt in der Synergie: Wir bieten gleichzeitig technisches Wissen und das erforderliche Fachwissen und sind es gewöhnt, kreative Lösungen für innovative Projekte zu entwickeln. Die sachliche Ebene und die rechtliche Ebene können daher von uns optimal in Kongruenz gebracht werden.

Derzeit erzielen 20 % der Unternehmen 80 % des Marktgesamtumsatzes. Das ist nur möglich, weil diese Unternehmen ihr sachliches Vorgehen so ausgerichtet haben, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen optimal ausgenutzt werden. Beispielhaft zu nennen sind etwa Facebook (hinsichtlich dem Datenschutzrecht), YouTube (hinsichtlich der Haftung im Internet für Dritte) und Apple (hinsichtlich des e-Commerce-Rechts).

Software-Projekte

Unserer Erfahrung nach resultieren die meisten Probleme zwischen Vertragspartnern von Softwareprojekten darin, dass die Beteiligten den verwendeten Begriffen eine unterschiedliche Bedeutung zumessen und es zu Missverständnissen kommt. Das kann zur Folge haben, dass das Projekt letztlich scheitert und teure gerichtliche Streitigkeiten geführt werden müssen.

Wir als Rechtsanwälte sind es gewöhnt, genau nachzufragen was gemeint ist, und wir können deswegen bereits im Vorfeld zu vertraglichen Gestaltungen raten, die das gewünschte Ergebnis in eindeutige Regelungen fassen. Durch unsere gerichtliche Erfahrungen wissen wir, an welchen Punkten es häufig zu Streit kommt und können diese vermeiden. Das spart Zeit, Geld und Nerven und trägt deswegen entscheidend dazu bei, dass etwaige unterschiedliche Auffassungen der Beteiligten bereits ganz zu Anfang eines Projektes aufgedeckt und sinnvollen Lösungen zugeführt werden können.

Wir beraten Sie in folgenden Bereichen:

Vertragsgestaltung

Projektmanagement

Plattformen und Medien

  • mobile apps (z. B. iPad, iPhone, Android, Windows Phone)
  • e-books

Mergers & Acquisitions (M & A)

  • Software und Lizenzen bei Unternehmensübertragungen
  • SAP-Lizenzen, SAP-Verträge und SAP-Customizing bei Unternehmensübertragungen
  • ERP-Systeme bei Unternehmensübertragungen

E-Commerce, Online, Domains

Wir führen Sie durch das Dickicht der für Homepages, Online-Shops und web2.0-Anwendungen geltenden Rechtsvorschriften, um rechtlichen Schwierigkeiten mit Ihrem Online-Auftritt vorzubeugen:

Recht der Werbung

  • Rechtmäßigkeit einzelner Werbeaussagen
  • Gewinnspiele, Preisnachlässe, Rabattaktionen
  • Marketing-Aktionen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

  • für eigenständige Onlineshops
  • für Sub-Shops (amazon, eBay, DaWanda)
  • für Internetportale (z. B. Meinungsforen)
  • für hoch-individuelle, neuartige Plattformen

Domains, Marken, Titel, Unternehmenskennzeichen

  • Domainstreitigkeiten
  • Domain-Grabbing
  • Kollision von Kennzeichenrechten (z. B. Marke und Domain)
  • Anmeldung und Verwaltung von deutschen Marken, Unionsmarken und internationalen Registrierungen
  • Marken- und Geschmacksmusterprozesse
  • Patentverletzungsprozesse

Telemedienrecht

  • Haftung für Dritte
  • Widerrufserklärung
  • Impressum

Datenschutz, Compliance

  • Datenschutz bei Unternehmensübergang
  • Datenschutz bei Arztpraxenübernahme
  • Übertragung eines Kundenstammes
  • Datenschutzerklärung

Social Media

  • Facebook, Twitter & Co.
  • Arbeitsrechtliche Social-Media-Guidelines
  • Social-Media-Plugins (z. B. iLike-Button / „Gefällt mir”-Button)

Onlineshops, Internetportale, Homepages

  • Gesamtprüfung und Begleitung von Start-Ups
  • Rechtliche Gestaltung von Websites

Wettbewerbsrecht

  • Geltendmachung und Abwehr von Unterlassungsansprüchen
  • Abmahnungen
  • Einstweilige Verfügungen und Klageverfahren
  • Medienkartellrecht (Konzentrations- und Fusionskontrollrecht)

Vergabe von IT-Leistungen

Wer als öffentlich rechtliche Körperschaft oder Träger bereits Vergaben von Leistungen ausgeschrieben hat, weiß, was alles zu beachten ist und wie viele Fehler zur Aufhebung von Vergabeentscheidungen führen können. Diese zu vermeiden und eine möglichst sichere Ausschreibung zu wählen ist der Beratungsbereich von Vergaberechtsspezialisten. Bei der Vergabe von IT-Leistungen müssen daneben Kenntnisse über den IT-Markt, die technischen Lösungen und die Vertragsgestaltung von IT-Verträgen hinzukommen.

Wir arbeiten deswegen bei der Beratung in IT-Vergaben in Teams zusammen, die sich aus Vergaberechtsspezialisten und IT-Rechts-Spezialisten zusammensetzen. Unser Ziel ist dabei, Sie möglichst vor Überraschungen im Vergabeverfahren zu bewahren.

Unsere Beratungsleistungen:

  • Projektmanagement und -koordination
  • Erstellung der Vergabeunterlage
  • Erstellung des Leistungsverzeichnisses
  • Erstellung der Verträge gemäß EVB-IT
  • Nachprüfungsverfahren

Lizenzen und Insolvenz

Sie wollen eine unternehmenswichtige Software für den Fall der Insolvenz Ihres Vertragspartners sichern? Oder ist Ihr Vertragspartner eines Softwarevertrages insolvent und Sie wissen nicht, was Sie nun für Rechte gegenüber dem Insolvenzverwalter haben?

Wir beraten Sie zu diesen Fragen:

Insolvenzsicherung

  • Vertragsgestaltung
  • Software-Escrow, Sicherungshinterlegung

Beratung in der Insolvenzsituation

  • Schicksal der Lizenz in der Insolvenz
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