Ausgestaltung eines Onlineshops für den E-Commerce

Überblick über die rechtlich notwendigen Schritte

Die Gestaltung eines Onlineshops aus rechtlicher Sicht umfasst die Prüfung und Gestaltung verschiedener Teile des Onlineshops. Regelmäßig ist es erforderlich:
  • Die AGB, mitsamt Haftungsregelungen, sind zu gestalten.
  • Besonderheiten für die Bereiche B2C, B2B oder B2*. Für die Bereiche B2C und B2* sind z. B. die folgenden Themen zu beachten:
    • Beachtung der Anforderungen der Preisangabenverordnung
      Beispiel: In B2C-Onlineshops müssen Bruttopreise angegeben werden, in B2B-Onlineshops ist die ausschließliche Angabe von Nettopreisen möglich.
    • Gestaltung der Widerrufsbelehrung
    • Formulierung der E-Commerce-Informationspflichten
  • Die technische Gestaltung gemäß dem für B2* geltenden E-Commerce-Recht, z. B. Zugangsbestätigung einer Kundenbestellung per E-Mail.
  • Die Formulierung der Datenschutzerklärung / Datenschutzunterrichtung.
  • Die Begleitung bei der datenschutzkonformen Ausgestaltung. Hierzu zählen z. B. die Einbindug von Social-Media-Buttons und die Einbindung von Elementen von Drittseiten sowie die Datenweitergabe an Dritte (auch aufgrund des Serverstandortes). Regelmäßig ist auch die ordnungsgemäße Ausgestaltung des Einsatzes von Cookies erforderlich.
  • Prüfung der Werbeaussagen gemäß des Wettbewerbsrechts (insbesondere anhand des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb - UWG)
  • Prüfung auf etwaige markenrechtlichen und kennzeichenrechtlichen Besonderheiten
  • Die Gestaltung des Impressums und weitere Pflichtangaben.
  • Die Begleitung bei der Einhaltung von Rechten Dritter, z. B. aufgrund der Einbindung von Fotos von professionellen Fotografen und der Einbindung von Software unter bestimmten Lizenzbedingungen.
Hinzu kommen regelmäßig verbundene Leistungen. Zum Beispiel aus dem Bereich Marketing die Frage, inwieweit E-Mail-Adressen verwendet werden können, Newsletter möglich sind und zugesendet werden dürfen sowie wann hierzu ein Opt-In oder Opt-Out erforderlich ist. Weitere Einzelleistungen finden Sie daher auf der Übersichtsseite unserer Leistungen als Rechtsanwalt.

Abmahnsichere Gestaltung des Onlineshops

Zusammenfassend: Wer einen Onlineshop betreibt, benötigt rechtssichere AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen), die dem Gesetz entsprechen. Die AGB durch einen Anwalt erstellen oder prüfen zu lassen, ist die beste Möglichkeit, um Rechtssicherheit zu erzielen und um einer Abmahnung vorzubeugen. Für viele Standardfälle können abmahnsichere Muster verwendet werden – soweit dies nach der Gesetzeslage und der bislang ergangenen Rechtsprechung möglich ist. Auf Gefahren und Risiken weisen wir Sie als Ihr Rechtsanwalt hin.

Auch weitere Bereiche müssen im Zusammenhang mit der Gestaltung von AGB berücksichtigt werden: Erfüllung von gesetzlichen Informationspflichten nach dem E-Commerce-Recht, Formulierung der Widerrufsbelehrung nach dem gesetzlichen Muster mit ggf. individueller Anpassungen zum Ausschluss des Widerrufsrechts, Gestaltung einer Datenschutzeinwilligung und Datenschutzunterrichtung sowie Formulierung des Impressums.

Zusammen mit der „Dienstleistung AGB“ klären wir auch Fragen im Bereich Urheberrecht, Markenrecht, Preisangabenrecht und Wettbewerbsrecht, um eine abmahnsichere Gestaltung zu gewährleisten.

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