Web-Seminar: Das Coronavirus in der (internationalen) Vertrags- und Lieferbeziehung: Was tun?
Web-Seminar am Donnerstag, den 09.04.2020, 10:00 - 11:00 CEST
Das Web-Seminar wird von der Handwerkskammer Region Stuttgart veranstaltet. Anmeldungen sind hier möglich. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt.
Mit dem Web-Seminar am 09.04.2020 um 10 Uhr werden wir zusammen mit der Handwerkskammer Region Stuttgart (Handwerk International Baden-Württemberg) die zivilrechtlichen Konsequenzen im internationalen und nationalen Wirtschaftsverkehr beleuchten.
Teil 1 des Web-Seminars: Nationale Regelungen
Teil 2 des Web-Seminars: Internationale Regelungen mit Fokus auf Österreich, der Schweiz und Frankreich
Dabei geht es um Antworten auf die Fragen:
- Was passiert, wenn Unternehmen aufgrund einer Betriebsschließung oder Engpässen bei Zulieferern Verträge nicht erfüllen können?
- Was passiert, wenn Unternehmen ihre internationalen Montagen aufgrund von Quarantänen (z. B. Tirol), strikten Einreisebeschränkungen (z. B. Schweiz) oder möglichen Baustellenstopps nicht erfüllen können? Was passiert, wenn der ausländische Kunden Vertragsstrafen androht?
- Was sollten Betriebe tun, um ein eigenes Verschulden in diesem Zusammenhang auszuschließen, und so Vertragsstrafen aufgrund von Verzug oder ähnlichem zu vermeiden?
- Wie wird das Coronavirus national und international rechtlich gewertet - als Höhere Gewalt, Unmöglichkeit oder Wegfall der Geschäftsgrundlage?
- Und was heißt das für betroffene Unternehmen nun konkret?
- Welche Maßnahmen können die Unternehmen in der aktuellen Situation ergreifen?
Update: Einen Artikel, der auf einige Fragen aus dem Web-Seminar eingeht, finden Sie hier.
Stand: 03.04.2020