Sicherstellung der medizinischen Versorgung im ländlichen Raum - neue Möglichkeiten für Kommunen und Landkreise
neue Möglichkeiten für Kommunen und Landkreise
Am 23.07.2015 ist das Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz) in Kraft getreten. Durch dieses Gesetz will der Gesetzgeber unter anderem auf den sich abzeichnenden Ärztemangel im ländlichen Raum reagieren. Hier ist der aktuelle Befund, dass immer mehr Praxisinhaber keinen Nachfolger finden und die Praxen schließen müssen. Das Gesetz enthält daher zum einen Anreize für Ärzte, sich im ländlichen (unterversorgten) Raum niederzulassen. Zum anderen werden Möglichkeiten für Kommunen geschaffen, selbst Medizinische Versorgungszentren (MVZ) zu gründen und damit als neuer „Akteur“ an der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung teilzunehmen.