Leistungserbringer der Eingliederungshilfe

Die Behindertenhilfe in Deutschland befindet sich in einem tiefgreifenden Anpassungsprozess. Ausgehend von den Impulsen und dem Handlungsdruck der UN-Behindertenrechtskonvention hat die Sozialpolitik jene Handlungs- und Rechtsgrundlagen wesentlich verändert, nach denen die Einrichtungsträger in den vergangenen Jahrzehnten ihre Angebote für Menschen mit Behinderung aufgebaut und ihre Strategien ausgerichtet haben. Alleine der in Gang gesetzte Inklusionsprozess führt zu tiefgreifenden strukturellen Veränderungen in der bisherigen Dienste- und Angebotslandschaft. Die Begriffe Dezentralisierung, Normalisierung, Wunsch- und Wahlrecht sind nicht nur Ausdruck einer sozialpolitischen Haltung. Sie strahlen vielmehr in alle Unternehmensbereiche der Leistungserbringer aus und bedingen Anpassungen auf allen Ebenen der Organisationen. Schließlich hat der Gesetzgeber in den letzten Jahren die gesamten ordnungsrechtlichen Rahmenbedingungen auf diesen Wandel hin angepasst und die Stellung der Klienten im Sinne des Verbraucherschutzes gestärkt. Alleine die Umsetzung dieser politischen Vorgaben und insbesondere die Refinanzierung der dadurch entstehenden Investitions- und Verwaltungskosten stellen die konzeptionell mitunter sehr unterschiedlich ausgerichteten Träger der Behindertenhilfe bereits seit längerer Zeit vor große Herausforderungen.

Mit dem neuen Bundesteilhabegesetz und der einhergehenden Auflösung der bisherigen Struktur der stationären Einrichtungsangebote sehen sich die künftigen sog. „Leistungserbringer“ der Behindertenhilfe durch einen zusätzlichen, tiefgreifenden Wechsel des Leistungssystems in der Eingliederungshilfe konfrontiert. Die seit 01.01.2017 in mehreren Reformstufen eingeführte Trennung von Fachleistungen und Leistungen zum Lebensunterhalt, der damit verbundene Wegfall der leistungsrechtlichen Kategorie der „(teil-)stationären Einrichtung“, das grundlegend reformierte Vertragsrecht zwischen Leistungserbringer und Kostenträger, die Neudefinition der Fachleistungen, neue Vergütungssysteme, die künftigen Wirksamkeitsprüfungen und das neue Gesamtplanverfahren sollen hier nur beispielhaft erwähnt sein.

Weiterhin müssen die Träger der Behindertenhilfe ihre Bestandsgebäude an die modernen heimbaurechtlichen Anforderungen anpassen und insbesondere ihre Neubau- und Unternehmensgesamtplanung auf die neuen Finanzierungsgrundlagen des BTHG hin ausrichten, was wiederum große finanzielle Anstrengungen und rechtliche Begleitung der Träger erfordert.

Unsere Beratungsschwerpunkte im Bereich Behindertenhilfe:

  • Beratung von Einrichtungsträgern bei der Umsetzung der modernen heimbaurechtlichen Anforderungen in den Einrichtungsimmobilien nach der LHeimBauVO (ggfls. in Zusammenarbeit mit Architekten). Begleitung von Antragsverfahren und Umsetzungsprozessen im Zusammenspiel mit den Heimaufsichtsbehörden.
  • Beratung bei der strategischen Ausrichtung von Trägerorganisationen im Hinblick auf das Bundesteilhabegesetz (neue Wohnformen und deren Refinanzierung, Definition und Vergütung von Fachleistungsgruppen und -pauschalen, Gesamtplanverfahren etc.). Begleitung der Träger beim „Umstieg“ in das neue System in den Bereichen Wohnen, Betreuung, Bildung und Arbeit.
  • Beratung und Begleitung bei Leistungs- und Vergütungsverhandlungen sowohl nach neuem als auch nach altem Leistungsrecht sowie bei den Verhandlungen zum Umstieg in das neue Leistungs- und Abrechungssystem.
  • Beratung bei der Ausgestaltung der nach Bundesteilhabegesetz künftig notwendigen Verträge im neuen System zwischen Leistungserbringer, Klient und Kostenträger.
  • Beratung bei der gesellschaftsrechtlichen Anpassung von Organisationsstrukturen in der Behindertenhilfe unter Berücksichtigung des Gemeinnützigkeitsrechts.
  • Leistungs- und ordnungsrechtliche Beratung von Trägern der Behindertenhilfe mit eigenen und speziellen Pflegeabteilungen (Stichwort Binnendifferenzierung).
  • Beratung im Bereich des Aufbaus und der Organisation von (anbieterverantworteten) ambulant betreuten Wohngemeinschaften und von betreuten Wohnangeboten.
  • Beratung im Bereich des Wohn- und Betreuungsvertragsrechts (WBVG) und des Werkstattvertragssystems. Allgemeine heimrechtliche Beratung für Träger, insb. in heimaufsichtsrechtlichen Fragestellungen (insb. WTPG, und LPersVO).
Darüber hinaus verfügen wir über langjährige Erfahrung in der laufenden Rechtsberatung im Tagesgeschäft der Einrichtungsleitungen.
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