Kirchenrecht — Ordensgemeinschaften — Karitative Werke
Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft haben neben den zahlreichen Regelungen der staatlichen Rechtsordnung auch die speziellen kirchlichen Bestimmungen und Einflussrechte zu beachten. Von praktischer Bedeutung ist neben dem kirchlichen Arbeitsrecht insbesondere das Vermögensverwaltungsrecht der katholischen Kirche, das für zahlreiche Rechtsgeschäfte zwingende Genehmigungsvorbehalte kirchlicher Autoritäten vorsieht.Vor großen Herausforderungen stehen insbesondere auch die Ordensgemeinschaften: infolge schwindender Mitgliederzahlen und zunehmender Überalterung sehen sich zahlreiche Ordensgemeinschaften gezwungen, ihre nicht selten über Jahrhunderte in Eigenregie geführten karitativen Einrichtungen und Werke in eine zukunftssichere Organisationsstruktur zu übergeben und dabei die besondere Identität und das Erbe der Gemeinschaft zu bewahren. Hierbei spielt zudem das Ordensrecht als spezieller Bereich des Kirchenrechts eine entscheidende Rolle.
Unsere Beratungsschwerpunkte im Bereich Kirchenrecht, Ordensgemeinschaften und deren karitativer Werke:
- Ausgliederung von Ordenseinrichtungen / Ausgestaltung von Holdingstrukturen
- Vertretung und Beratung in kirchenrechtlichen Genehmigungsverfahren
- Beratung und Begutachtung bei spezifisch kirchenrechtlichen Fragestellungen (bspw. kirchliche Zuordnung, kirchenrechtliche Statusfragen, kirchliches Vermögensverwaltungsrecht, kirchliches Stiftungsrecht)
- Alterssicherungsmaßnahmen für Ordensgemeinschaften in Deutschland und in Österreich (Beratung und Vertretung in Satzungsneu- bzw. -umgestaltungen)
- Zukunftssicherung für ordenseigene Werke und Betriebe
- Begleitung von Kooperationsprojekten (national/international)