Produkthaftung, Gewährleistung



  • Gewährleistungsrecht, Produkt- und Sicherheitsmängel
  • Produkthaftungsgesetz
  • Produktsicherheitsgesetz


Der Bereich Produkthaftung und Gewährleistung wird von Unternehmen häufig gefürchtet. Der Defekt eines kleinen Bauteiles eines komplexen Produktes, das international in viele Staaten ausgeliefert worden ist, kann schnell zu immensen Schäden führen. Bei einem solchen Szenario ist eine Vielzahl von rechtlichen Anforderungen gleich zu Anfang, wenn das erste Mal das Problem auftritt, zu beachten. Neben der korrekten Verfassung einer Mängelanzeige, z. B. an Vorlieferanten, müssen Versicherungen informiert werden, es muss möglicherweise kurzfristig ein Rückruf organisiert werden, bestimmte Behörden informiert werden (Produktsicherheitsgesetz) und eine Strategie im Unternehmen aufgesetzt werden, wie mit dem Fall umgegangen wird. Wer hier zu Anfang Fehler macht, muss am Ende häufig einen Großteil des Schadens alleine tragen, selbst wenn er diesen gar nicht ursächlich verschuldet hat.

VOELKER berät in solchen Fällen umfassend sowohl über außergerichtliche als auch über ggf. zu treffende gerichtliche Maßnahmen, wie z. B. ein sofortiges selbständiges Beweisverfahren, in dem die Mängel von einem Sachverständigen begutachtet und festgestellt werden. Wir helfen Ihnen hier, von Anfang an die Situation so zu regeln, dass keine Rechtsverluste für Ihr Unternehmen auftreten.

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